Die Berliner Digitalerklärung sieht erste Erfolge erreicht. So habe die „Brancheninstitut Prozessoptimierung“ (BiPro) ein neues Normierungsprojekt zur Bestandsübertragung gestartet. Zudem sei die Initiative deutlich gewachsen. Inzwischen hätten 35 Unternehmen die Erklärung unterzeichnet. Zudem äußerte sich die Initiative auch zu der Kritik, es gehe ihr vor allem um schnelle Umdeckungen.
Die Berliner Digitalerklärung wurde erst vor knapp einem Monat unterzeichnet und vermeldet nun erste Erfolge. Insgesamt hätten 35 Unternehmen die Erklärung unterzeichnet, berichtet die Initiative in einer Pressemeldung. Neu hinzugekommen sind die Unternehmen appsichern, Arisecur, Asekurado, fintechsystems, finanzchecks.de, Finnzzirkel, getsurance, grünversichert, insuro, snapsure und virado. „Mittlerweile hat sich nahezu jedes bedeutende InsurTech der Initiative angeschlossen“, berichtet Michael Stock, Gründer von safe.me, der zu den Initiatoren der Berliner Digitalerklärung zählt.
Das Ziel: Nur Umdeckungen?
Ein wichtiger Punkt der InsurTechs ist die Trennung der Beauskunftung vom Vermittlerstatus. Ziel der Initiatoren sei es, auf Wunsch des Kunden die Versicherungsdaten noch schnell zu transferieren. Dies solle sowohl für die technikaffinen Versicherungsmakler wie für branchenfremde Dienstleister gelten. Hierzu zählen beispielsweise Steuerberater- oder Banking-Apps. „Diese Diensten finanzieren sich aus anderen Quellen. Es geht ihnen eigentlich nicht um Provisionen.“, erläutert Branchenkenner Stock. Grundlage für eine schnelle Datenlieferung sind aber gestraffte digitale Infrastruktur und Kundenservices beim Versicherer.
Geht es den beteiligten Insurtechs der „Berliner Digitalerklärung“ nur um schnelle Umdeckungen? Viele Kommentatoren hätten sich derart geäußert. Ein Vorwurf, den die Initiative so nicht stehen lassen möchte: „Die Initiatoren weisen aber darauf hin, dass gut dreiviertel der Unterzeichner vollkommen andere Geschäftsmodelle betreiben“, heißt es in der Pressemeldung zur Verteidigung. „Deswegen haben die InsurTechs als wichtigsten und ersten Punkt der Erklärung die Trennung der Beauskunftung vom Vermittlerstatus benannt“.
Aus diesem Zwang, vor Erhalt der Daten als Vermittler tätig zu sein, ergebe sich ein Folgeproblem. Laut § 61 der Versicherungsvertrags-Gesetzes (VVG) müssen alle Vermittler ihren Kunden vor Auftragserteilung beraten. Eine solche Beratung setze jedoch voraus, dass der Berater weiß, welche Versicherungen der Kunde bereits hat. Der Kunde selbst könne jedoch oft nur bruchstückhaft Auskunft geben. Um rechtskonform beraten zu können, fehle dem freien Makler aktuell die Grundlagen, heißt es in der Pressemeldung.
„Die Situation ist absurd“, klagt Michael Stock.“Eigentlich darf man den Kunden erst um den Auftrag bitten, nachdem man ihn beraten hat. Die aktuelle Praxis zwingt den Makler aber dazu, sich vom Kunden schon im Vorwege beauftragen zu lassen, damit die gesetzlich geforderte Beratung überhaupt durchgeführt werden kann.“ Die Branche könne den gesetzlichen Anforderungen nur entsprechen, wenn Vermittlerstatus und Beauskunftung getrennt voneinander ermöglicht würden, so Stock weiter.
Neues Normierungsprojekt zur Bestandsübertragung
Trotz aller Kritik sieht der Zusammenschluss von InsurTechs bereits erste Erfolge erreicht. So habe im Februar das „Brancheninstitut Prozessoptimierung“ (BiPro) auf Initiative des Finanzvertriebs MLP ein neues Normierungsprojekt zur Bestandsübertragung gestartet.
Der wichtigste Punkt: Tatsächlich sei nun eine Auskunft möglich, ohne dass Vergütung und Betreuung auf den Anfragenden übertragen wird. „Die wichtigste Zielsetzung der Berliner Digital-Erklärung ist damit im Grunde schon durchgesetzt“, erklärt Lars Drückhammer, Geschäftsführer des Lübecker Maklerpools blau direkt.
Am Normierungsprojekt seien unter anderem die Axa und die Allianz beteiligt, berichtet Drückhammer weiter. Dort kenne man die Thematik der reinen Beauskunftung auf Basis von Auskunftsvollmachten bereits aus dem Gewerbegeschäft. Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) habe wohlwollend reagiert. So bestätigte GDV-Sprecher Christian Ponzel, dass die Datenportabilität mittlerweile auch in der EU-Datenschutzgrundverordnung festgeschrieben sei.