Die Hallesche Krankenversicherung hat beim Umbau ihrer Pflegetarife auf Leistungssenkungen verzichtet und im Sinne des Versicherten die Beiträge geringfügig erhöht. Ihr Tarif Olgaflex wurde nur leicht modifiziert, weil dieser bereits auf die neuen Regeln des Pflegestärkungsgesetzes II vorbereitet war. Der Versicherungsbote sprach mit Wiltrud Pekarek, Vorständin der Halleschen.
Versicherungsbote: Frau Pekarek, die Hallesche hat anders als andere Versicherer bei den Nachträgen zum PSG II bei ihren Pflegetarifen keine Leistungen gesenkt. Was machen Sie anders?
Zunächst eine Anmerkung: Die Pflegereform ist gut, denn sie führt zu einer qualitativen Verbesserung der Lebenssituation von Pflegebedürftigen. Wir haben bei der Anpassung unserer ergänzenden Pflegetarife die Interessen der Kunden in den Mittelpunkt gestellt. Deshalb war es uns zum Beispiel wichtig, dass sich die Leistung bei schwerster Pflegebedürftigkeit nicht verringert.
Wurden Ihre Verträge teurer?
Die Pflegereform wird Menschen zu Leistungen verhelfen wird, die bislang leer ausgingen. Das ist gut, erforderte aber auch bei unseren Produkten einen geringfügig höheren Beitrag.
In vielen Policen-Nachträgen (anderer Versicherer) sind die stationären Leistungen gesunken. Wie kommt das?
Diese Art der Anpassung bestehender Produkte an eine völlig neue rechtliche Grundlage ist für unsere Branche bislang einmalig. Der Gesetzgeber hat eigens dafür eine rechtliche Grundlage geschaffen, die den Produktgebern einen gewissen Spielraum gelassen hat. Das Leistungsversprechen der angepassten Tarife musste allerdings zumindest wertgleich mit dem bisherigen Leistungsversprechen sein.
Können Sie das "wertgleich" näher erläutern?
Die Summe der statistisch zu erwartenden Leistung über alle Pflegestufen bzw. Pflegegrade hinweg darf durch die Anpassung an die Pflegereform nicht geringer werden. Allerdings kann die persönliche „Pflegekarriere“ von der statistischen erheblich abweichen. Nicht nur in Bezug auf die Pflegedauer, sondern auch bezogen auf den Hilfebedarf.
Wo steht das eigentlich für den Bürger geschrieben?
Für diese Pflegereform findet sich die gesetzliche Grundlage in § 140 und § 143 SGB XI. Daneben definiert auch das Versicherungsvertragsgesetz sehr enge Voraussetzungen für die Änderung bestehender Verträge und verlangt – zu Recht – die „hinreichende Wahrung der Belange der Versicherungsnehmer“.
Hätten die Policen nicht so bleiben können? Man rechnet halt bei Alt-Verträgen einfach in den alten Pflege-STUFEN weiter?
Pflegestufen, die es nicht mehr gibt, sind eine schlechte Grundlage für die Leistungsbemessung. Die meisten Versicherer binden sich ja explizit an die Einstufung in der Pflegepflichtversicherung. Das gilt auch für die Hallesche, wobei wir in unserem Produkt OLGAflex eine Besonderheit haben.
Welche Besonderheit meinen Sie?
Unseren Kunden bieten wir in OLGAflex zusätzlich eine alternative Einstufung nach ADL (activities of daily living). Diese alternative Einstufung wurde durch die Pflegereform in keiner Weise berührt und deshalb auch nicht angepasst. Sie besteht unverändert fort.
Kürzlich hat "Ökotest" die Pflege-Policen der Hallesche durch den Kakao gezogen und als "gefährlich“ bezeichnet. Was können Versicherungsmakler ihren Kunden sagen, wenn die ihnen die Zeitschrift samt Aussage zur Hallesche vor die Nase halten?
Ökotest bemängelt, dass wir jungen Menschen mit unserem Tarif OLGAflex einen ausgesprochen günstigen Startbeitrag bieten, der später teurer wird. Für einen jungen Familienvater kostet das zunächst, je nach versichertem Tagegeld, deutlich unter 10 Euro. Wir sehen das als sehr gute Möglichkeit für junge Menschen zur Absicherung des Pflegerisikos. Eine Chance, die noch nicht jeder verstanden hat.
Was meinen Sie mit Chance?
Überlegen Sie einmal, was dem jungen Familienvater und seiner Familie passiert, wenn er bei der nächsten Downhill-Tour einen Unfall hat? Oder wenn das harmlose Kribbeln in seinen Händen plötzlich das hässliche Gesicht einer Multiplen Sklerose bekommt? Dann ist da zunächst das menschlich schwere Schicksal, zu dem sich recht schnell das finanzielle gesellt. Finanzielle Härten mit wenig Mitteleinsatz zu vermeiden, sehen wir als Chance.
Nochmal zur Olga-"Treppe" nachgefragt: Das bedeutet also, bei der Hallesche kann ein junger Familienvater sich für 4 Euro für den Pflegefall absichern, der eigentlich 45 Euro Beitrag kostet?
Ja, das kann er. Er kann auch mit 23 Euro oder mit 45 Euro starten. Natürlich gilt: Wenn er anfangs Beiträge spart, kostet es später etwas mehr. Dafür bieten wir unseren Kunden ein System an, das automatisch den Beitrag in kleinen Stufen anpasst. Somit steht kein Kunde plötzlich vor einer überraschenden Finanzierungsfrage. Und er baut dennoch die erforderliche Alterungsrückstellung auf.
Verstehen denn Ihre Kunden die Olga-"Treppe"? Wie viele kaufen denn allein und ohne Maklerhilfe auf Ihrer Webseite?
Egal ob über einen Vermittler oder direkt auf unserer Homepage: Wir legen großen Wert darauf, dass das Modell „günstiger Startbeitrag“ verstanden wird. Deshalb erläutern wir das auch grafisch. Gleichzeitig bekommt der Kunde immer den Beitrag gezeigt, den er bei voller Rückstellungsbildung vom ersten Tag an zahlen würde.
Zu Ihrer zweiten Frage: Pflege wird zu selten angeboten, aber noch viel seltener aktiv nachgefragt. Deshalb ist der Anteil der Kunden, die direkt auf unserer Website eine Pflegeversicherung abschließen, sehr gering.