Der IDD-Gesetzentwurf der Bundesregierung wird wohl ohne große Änderungen umgesetzt und könnte schon am 22. Juni beschlossen werden. Für Versicherungsmakler ist das keine gute Nachricht: Ihnen wird verboten sein, von Kunden ein Honorar zu verlangen. Sie dürfen sich zukünftig ausschließlich vom Versicherer vergüten lassen.
Gestern hat sich der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie mit der Frage befasst, wie zukünftig der Versicherungsvertrieb in Deutschland aussehen wird. Und das Interesse hielt sich in Grenzen. Denn als der Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen Versicherungsvertriebs-Richtlinie IDD in deutsches Recht diskutiert und Experten hierzu angehört wurden, nahmen nur wenige der 46 ordentlichen Mitglieder teil, so weiß das Versicherungsjournal zu berichten. Fachpolitiker der Parteien aus dem Finanz- sowie Rechts- und Verbraucherausschuss waren neben zahlreichen Verbänden geladen.
IDD-Gesetz könnte mit allen von Maklern kritisierten Punkten umgesetzt werden
Für Versicherungsmakler aber gibt es eine schlechte Nachricht. Denn der federführende Bundestagsausschuss für Wirtschaft wird den IDD-Gesetzentwurf der Bundesregierung unverändert umsetzen, so berichtet das Fachmagazin. Die zweite und dritte Lesung ist bereits für den 22. Juni vorgesehen. „Der Wille zur Verabschiedung ist da“, zitiert das "Versicherungsjournal“ aus Koalitionskreisen.
Damit wird Versicherungsmaklern zukünftig verboten sein, von Verbrauchern für ihre Dienste ein Honorar zu verlangen. Auch Mischvergütungen werden tabu sein. Makler sollen sich zukünftig ausschließlich von den Versicherern vergüten lassen. Ein Honorar ist hingegen dem neu zu schaffenden Beruf des Versicherungsberaters vorbehalten. Die Regierung begründet das Festhalten an der strikten Trennung von Versicherungsberatern und -maklern mit der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Förderung der Honorarberatung.
Auch in der Anhörung hatten der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM) noch einmal deutlich gemacht, dass man mit dieser Regelung nicht einverstanden ist, so berichtet das „Versicherungsjournal“. Zum einen werde der Makler als treuhändischer Sachverwalter des Kunden geschwächt. Zum anderen befürchtet der Verband Wettbewerbsnachteile für ungebundene Vermittler. Sie dürften künftig keine Netto-Policen vermitteln und werden abhängig von den Versicherern, so die Kritik.
Internet-Vertrieb ohne Beratung?
Ein weiterer Streitpunkt in der zweistündigen Anhörung war die Frage, ob im Fernabsatz der Versicherungsvertrieb ohne Beratung möglich sein soll. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte in den letzten Tagen massiv für einen solchen Beratungsverzicht getrommelt, unter anderem mit Interviews auf der Verbandsseite. Auch hier könnten stationären Vermittlern Nachteile entstehen, wenn sie umfangreich beraten und dokumentieren müssen - Vergleichsportale aber zum Beispiel nicht.
"Keine Vermittlung ohne Beratung", war das Credo des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK): Er trat dafür ein, dass auch im Online-Vertrieb von Versicherungen beraten werden muss. Dem entgegen hielten sowohl die GDV-Vertreterin Elisabeth Stiller als auch Lars Gatschke vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) einen Online-Vertrieb ohne Beratung für zulässig, berichtet das "Journal" aus der Anhörung. Dies sei im Direktvertrieb der Versicherer schon heute gestattet. Gatschke habe jedoch stellvertretend für die Verbraucherzentralen gefordert, dass auch Vergleichsportale beraten müssen.
Versicherungsmaklern bleibt nun die Hoffnung auf den Bundesrat, der auch noch mitreden darf. Wird das IDD-Gesetz noch im Juni durchgeboxt und beschlossen, so könnte die Länderkammer bereits am 7. Juli darüber beraten. In Kraft treten muss das neue Regelwerk spätestens am 23. Februar 2018, so schreibt es die EU-Richtlinie vor.