Pflegegrade statt Pflegestufen – so heißt es seit dem 1. Januar in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Mit in Kraft treten der zweiten Stufe des Pflegestärkungsgesetzes wird die Pflegebedürftigkeit eines Patienten nun statt in drei Pflegestufen anhand von fünf Pflegegraden abgebildet. Das stellt auch die private Pflegezusatzversicherung vor das Problem, dass die Tarife hier ebenfalls ins neue System übersetzt werden müssen. Viele Anbieter haben ihre Tarife entsprechend abgeändert oder planen neue Tarife.
Das Thema Pflegeversicherung sollte von Vermittlern noch mehr in den Fokus gerückt werden.
„Ich sehe im Vertrieb von privaten Pflegezusatzversicherungen nicht nur irgendeine Chance, sondern die Chance schlechthin. Mit dem Pflegestärkungsgesetz wird suggeriert, dass die Pflege für heute und in Zukunft gesichert ist. Man belügt die Menschen, wenn man diese in Sicherheit wiegt und das Thema Vorsorge – aus mutmaßlich wahlstrategischen Gründen – ad acta legt.
Der Makler hat hierbei die historische Möglichkeit seine Mitbürger aufzuklären und daran zu verdienen. Hierbei betone ich immer und immer wieder, dass nur 6 Prozent der Bundesbürger eine private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen haben. Einen derart ungesättigter Markt kennt keine andere Variante der privaten Vorsorge.
Zusätzlich ist wichtig zu wissen, dass der Kunde seiner Pflegezusatzversicherung im Durchschnitt 35 Jahre treu bleibt, bei allen sonstigen Versicherungen sind es nur 5 Jahre. Damit sind Pflegezusatzversicherungen das Versicherungsprodukt zur langfristigen Kundenbindung- und sicherung schlechthin.“, sagt Stefan Knoll, Vorsitzender des Vorstandes der DFV Deutsche Familienversicherung AG.