Allianz Kranken kritisiert Extrazuweisung an Krankenkassen für Flüchtlinge

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Die Allianz Kranken kündigt in ihrem Geschäftsbericht 2016 weitere Beitragsanpassungen an. Diese Beitragsanpassungen müssten „höher als üblich“ ausfallen, heißt es im Bericht. Zugleich attackiert die Allianz indirekt den Gesetzgeber, weil dieser die gesetzlichen Krankenkassen bevorteile. Ursache sind Zuwendungen, die Krankenkassen einmalig für Flüchtlinge erhalten.

Schlechte Nachrichten für den Vertrieb: Die Allianz Krankenversicherung kündigt in ihrem Geschäftsbericht 2016 höhere Beitragsanpassungen für das laufende Jahr im Neugeschäft an. Genaue Zahlen nennt die Allianz hierbei nicht. Dennoch hat man einen Schuldigen bereits ausfindig gemacht: den Gesetzgeber, der die Krankenkassen bevorteile. So zumindest lässt sich interpretieren, was die Münchener zu den „Gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen“ anmerken.

Krankenkassen erhalten 1,5 Milliarden Euro extra für Flüchtlinge

Hintergrund ist eine einmalige Zuweisung an die Krankenkassen, damit die Kosten für Flüchtlinge aufgefangen werden können. 1,5 Milliarden Euro erhalten die Kassen hierfür aus dem Topf des Gesundheitsfonds 2017 extra obendrauf. Und das nicht ohne Grund. Wenn Flüchtlinge 15 Monate in Deutschland leben und keine Arbeit finden, haben sie Anrecht auf Hartz IV-Zahlungen und damit auch den Schutz durch die Krankenversicherung. Die Bundesagentur für Arbeit rechnet mit 350.000 zusätzlichen Hartz IV-Empfängern infolge der Flüchtlingskrise. Fast alle kommen bei einer gesetzlichen Krankenkasse unter.

Die Allianz Kranken aber wertet diese einmalige Zuwendung indirekt als Wettbewerbsverzerrung zulasten der privaten Krankenversicherung, auch wenn dieser Vorwurf vorsichtig formuliert ist. Denn sehr wahrscheinlich spült die Zuwendung mehr Geld zu den Krankenkassen, als diese für die Bewältigung der Flüchtlingskrise tatsächlich benötigen. Deshalb müssen die Kassen ihre Zusatzbeiträge weit weniger anheben, als sie es ohne extra Finanzspritze müssten.

Im Jahresbericht 2016 der Allianz Krankenversicherung heißt es hierzu: „Der GKV-Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt geht davon aus, dass die GKV-Kassen deshalb die Zusatzbeiträge im Schnitt nicht erhöhen müssen, auch wenn einzelne GKV-Kassen einen höheren Zusatzbeitrag im Jahr 2017 erheben werden“.

Weiter heißt es im Bericht: „Der GKV-Beitrag erhöht sich also nur durch individuelle Gehaltserhöhungen und die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zum 1. Januar 2017 von monatlich 4.237,50 Euro auf 4.350,00 Euro. Aufgrund steigender Gesundheitsausgaben müssen gleichzeitig die PKV-Prämien unter Berücksichtigung der Niedrigzinsphase höher als üblich angepasst werden“. Kurz- und mittelfristige Beitragsanpassungen seien im Neugeschäft nicht auszuschließen, heißt es weiter.

AOK-Chef Litsch: „Schuld daran ist die Reformpolitik, Schuld sind nicht die Flüchtlinge“

Erhalten die Krankenkassen also mehr Geld, als sie zur Bewältigung der Flüchtlingskrise bräuchten? Ähnlich äußerte sich Juli 2016 bereits Martin Litsch, der Vorstandsvorsitzende vom AOK-Bundesverband, in einem Interview mit der BILD-Zeitung. Auch er vermutete, dass die Extrazuweisung aus dem Fonds vor allem dazu dienen soll, die Kassen-Beiträge im Wahljahr stabil zu halten: Trotz teurer Reformen wie etwa den Pflegestärkungsgesetzen, die Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) umgesetzt hat. Demnach beziffere sich die Unterfinanzierung der Kassen infolge der Flüchtlingskrise auf 200 Millionen Euro, so damalige Schätzungen.

„Das ist reine Wahltaktik“, kommentierte Lisch die Finanzspritze. „Gröhe will verhindern, dass im Wahljahr die Zusatzbeiträge steigen. Und das müssten sie im kommenden Jahr eigentlich um 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte. Aber schuld daran ist die Reformpolitik der Großen Koalition, schuld sind nicht die Flüchtlinge. Allein in dieser Legislatur müssen die Krankenkassen 40 Milliarden Euro mehr ausgeben als in der Wahlperiode vorher. Gröhe wird damit der teuerste Gesundheitsminister aller Zeiten“, so der AOK-Chef gegenüber BILD.

Höhere Kosten bei Allianz Kranken

Schaut man auf die Geschäftszahlen der AOK Kranken für das abgelaufene Geschäftsjahr, dann sind Gründe für die notwendigen Prämienanpassungen auch hausgemacht. Die Schadenquote verschlechterte sich demnach um 1,5 Prozentpunkte und beziffert sich nun auf 80,7 Prozent. Dies begründet die Allianz mit höheren Gesundheitskosten und der Alterung des Bestands. Auch die Kosten für den Versicherungsbetrieb wuchsen deutlich – um 3,3 Prozent auf nun 301 Millionen Euro. Die Allianz führt die steigenden Kosten für die Verwaltung auf die Digital-Offensive und Investionen für IT zurück. Die Abschlusskostenquote stieg leicht von 6,5 auf 6,7 Prozent.

Immerhin: Das Neugeschäft brummte beim Versicherer und konnte um 8,4 Prozent zulegen. Positiv auch die Entwicklung bei den Kapitalanlagen: Der Kapitalanlagenbestand der Allianz Kranken erhöhte sich im Berichtsjahr um 4,3 Prozent auf 27,3 (26,2) Milliarden Euro, das Nettoergebnis von 1,0 auf 1,1 Milliarden Euro. Das versicherungstechnische Ergebnis verschlechterte sich hingegen von 385,6 auf 331,2 Millionen Euro. Weitere Zahlen können dem Geschäftsbericht 2016 entnommen werden.

Update: Die Allianz hat dem Versicherungsboten eine Stellungnahme zu dem Artikel zukommen lassen. Darin verweist der Versicherer darauf, dass mögliche Beitragsanpassungen - anders als im eigenen Geschäftsbericht formuliert - "vernachlässigbar" seien. Auch betont der Versicherer, dass er mit seinen Aussagen zur Finanzspritze der Krankenkassen im Geschäftsbericht 2016 den Gesetzgeber keineswegs kritisieren wollte. Der Versicherungsbote ist aber durchaus der Ansicht, dass sie als Anstoß für eine kritischen Debatte gewertet werden können. Hiermit veröffentlichen wir das Statement der Allianz:

Als Kapitalgesellschaft ist die Allianz Private Krankenversicherung (APKV) verpflichtet, ihrem Geschäftsbericht einen Lagebericht beizufügen und damit „eine ausgewogene und umfassende, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit entsprechende Analyse des Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft“ zu erstellen. (§ 289 Handelsgesetzbuch) Für eine Krankenversicherung gehört dazu auch die Entwicklung der gesundheitspolitischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Im Geschäftsbericht listen wir diese wertfrei Punkt für Punkt auf. Dies umfasst grundsätzlich auch die finanzielle Ausstattung der gesetzlichen Krankenversicherung. Politische und gesetzgeberische Entwicklungen dazu wurden im Lagebericht lediglich angeführt, aber von der APKV weder diskutiert noch kritisiert. Aus diesem Grund wurde auch das Thema Beiträge im Zusammenhang mit dem Gesetz PsychVVG aufgeführt: Zum Zeitpunkt der Drucklegung des Geschäftsberichts war noch nicht klar, wie groß die Auswirkungen des PsychVVG sein würden - ein Gesetz, das psychisch kranken Menschen eine bessere Versorgung ermöglichen soll und zum 1.1.2017 in Kraft getreten ist. Im Sinne des vorsichtigen Kaufmanns und aus unserer gesetzlichen Verpflichtung heraus haben wir deshalb formuliert, dass „Belastungen im Neugeschäft nicht ausgeschlossen“ werden können. Heute können wir sagen, dass die Auswirkungen vernachlässigbar sind.