Finanz-TÜV der Linken fällt im Finanzausschuss des Bundestages durch

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Die Bundestagsfraktion der Linken hat mit einem Antrag einen „Finanz-TÜV“ für alle Formen der Geldanlage gefordert. Eine Art staatliche Zulassungsstelle sollte demnach entscheiden, welche Finanzprodukte auf dem deutschen Markt vertrieben werden dürfen und welche nicht. Dieser Vorstoß wurde nun mit den Stimmen der Koalitionsparteien abgeschmettert: Es sei eine Überregulierung zu befürchten.

Die Linke ist im Finanzausschuss des Bundestages mit ihrer Forderung nach einem „Finanz-TÜV“ gescheitert. Der Vorschlag wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition am Donnerstag abgeschmettert. Das berichtet der Deutsche Bundestag auf seiner Webseite.

Zulassungsstelle für Finanzprodukte gefordert

Der Finanz-TÜV sah vor, dass ähnlich wie bei Autos oder technischen Geräten eine öffentliche Zulassungsstelle entscheidet, ob ein Finanzprodukt auf dem deutschen Markt vertrieben werden darf oder nicht. Nur ein Finanz- und Anlageprodukt, das nach „gesellschaftlichen, volkswirtschaftlichen und verbraucherschutzrelevanten Kriterien“ geprüft wurde, hätte demnach an Privatpersonen vermittelt werden dürfen. Die entsprechende Zulassungsstelle sollte bei der Europäischen Behörde für Wertpapieraufsicht angesiedelt werden (Drucksache 18/9709).

Damit strebte die Linke eine Umkehr der jetzigen Aufsichtspraxis an. Denn trotz der Erfahrungen der Finanzkrise darf grundsätzlich jedes Anlageprodukt auf dem deutschen Markt eingeführt werden – egal, wie (in)transparent und toxisch die Papiere sind. Will eine Aufsichtsbehörde ein solches Produkt stoppen und zurückziehen, wird es schwierig: Sie muss beweisen, dass das Produkt für Verbraucher und Finanzmarkt schädlich ist. Nun sollte die Behörde von vorn herein Schrottpapiere aussieben und ihren Vertrieb untersagen dürfen.

Regierungsparteien: Finanz-TÜV führt zu Überregulierung und Scheinsicherheit

In der Aussprache vor dem Finanzausschuss fiel der Vorstoß der Linken aber komplett durch. Zwar betonte die Unionsfraktion die Notwendigkeit, Finanzprodukte zu regulieren, berichtet der Informationsdienst des Bundestages. Die Union lehnte jedoch die Einführung eines "Finanz-TÜV" als Überregulierung ab. Eine solche Einrichtung sei nicht praktikabel und könne möglicherweise auch zum Verbot von Produkten führen, die von Anlegern ganz bewusst nachgefragt würden. Zudem suggeriere ein "Finanz-TÜV" eine Sicherheit, die nicht garantiert werden könne.

Ähnlich äußerte sich die SPD. Auch sie kritisierte, dass ein Finanz-TÜV nur eine „Scheinsicherheit“ simuliere. Oder mit anderen Worten: Er täuscht die Verbraucher über den Fakt hinweg, dass jedes Anlageprodukt auch Risiken birgt.

Linke: „Kleinanleger haben viel Geld verloren“

Die Linksfraktion verteidigte ihren Antrag mit dem Hinweis, auch zehn Jahre nach Beginn der Finanzkrise sei die Schaffung eines "Finanz-TÜV" sinnvoll und notwendig. Dies gelte auch, obwohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zusätzliche Kompetenzen erhalten habe. Kleinanleger hätten viel Geld verloren, erklärte die Fraktion. "Ein Finanz-TÜV würde dafür sorgen, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher schädliche beziehungsweise hochriskante Kapitalanlagen nur schwerlich in deren Hände gerieten", begründen die Abgeordneten ihren Antrag.

Doch der Finanz-TÜV wurde mit großer Mehrheit abgelehnt. Verwunderlich ist das auch deshalb, weil der Vorstoß ursprünglich nicht von der Linken kam. Die Union selbst hatte einen solchen Finanz-TÜV vor fünf Jahren vorgeschlagen, als sie noch in der Regierungsverantwortung war: damals in Koalition mit der FDP. Seinerzeit, so der Antrag der Union, sollte die Stiftung Warentest über die Qualität der Finanzprodukte entscheiden.