Aktuell gibt es 48.043 Immobiliendarlehenvermittler in Deutschland. Damit ist die Zahl der Vermittler mit einer Zulassung nach §34i GewO in den vergangenen drei Monaten um weitere 3.119 Personen gestiegen. Im ersten Quartal hatte sich der Wert von 22.180 auf 44.924 Personen verdoppelt. Das geht aus aktuellen Zahlen des Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hervor.
Seit 21. März 2016 ist die Vermittlung von Immobiliendarlehen erlaubnispflichtig. Dabei ist es egal, ob der Darlehensnehmer eine Privatperson oder Unternehmer ist. Für Bestandsvermittler, die bislang mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34 c Gewerbeordnung (GewO) Immobiliardarlehen vermittelt haben, galt bis zum 21.03.2017 eine Übergangsfrist. Seither benötigen auch sie eine Erlaubnis nach §34 i GewO.
§34i GewO: Einheitliche Instanz für die Erlaubniserteilung fehlt
Für die Erlaubniserteilung bei Immobiliardarlehensvermittlern gibt es allerdings keine einheitliche Instanz. Die Erlaubnisbehörden für Immobiliendarlehenvermittler sind entweder das Gewerbeamt oder die IHK. Dies wird in den 16 Bundesländern nicht einheitlich geregelt. Während die IHK in den acht Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig Holstein die zuständige Behörde für die Zulassung der Vermittler ist. Wird die Erlaubnis in den übrigen Bundesländern über das Gewerbeamt geregelt.
Der erste Durchlauf dieser Sachkundeprüfungen der IHK fand bereits am 23. Juni 2016 statt. Kurz darauf gab der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) das erste Mal offizielle Zahlen für eingetragene Vermittler in diesem Segment bekannt. Eine solche Registrierung hatten zum 1. Juli 2016 bereits 1.379 Vermittler vorgenommen.
Im Oktober waren dann schon 10.948 Immobiliendarlehenvermittler im Register eingetragen. Im letzten Quartal 2016 und im ersten Quartal 2017 hatte sich die Zahl der 34i-Vermittler jeweils verdoppelt. Zum 1. April zählte das Register bereits 44.924 Personen. In den vergangenen drei Monaten sind weitere 3.119 Personen hinzugekommen. Somit sind aktuell 48.043 Personen im Vermittlerregister der IHK gemeldet. Zudem gibt es aktuell im Bundesgebiet 1.432 Honorar-Immobiliardarlehensberater mit Erlaubnis nach § 34i Abs. 5 GewO. Anfang des Jahres waren es noch 694 Personen.