Einer aktuellen Studie der Stiftung Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) zufolge interessieren sich 81 Prozent der Befragten für das Thema Pflege. Die Bedeutung der Pflege ist also in der Gesellschaft angekommen: Wer kümmert sich um uns, wenn wir alt und pflegebedürftig sind? Können wir uns die Pflegekosten zuhause und im Heim überhaupt leisten? Immer mehr Menschen beschäftigen sich sehr bewusst mit diesen Fragen. Wer sie verdrängt, kann im Pflegefall eine böse Überraschung erleben.
Das Thema Pflege ist ein sehr sensibles. Im Kundengespräch sind daher Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl und überzeugende Argumente gefragt, um erfolgreich abzuschließen. Der Kunde muss verstehen, dass eine private Pflegezusatzversicherung zu den essenziellen Grundabsicherungen zählt. Nur so kann er sein persönliches Pflegerisiko absichern.
PSG II als Aufhänger
Ein guter Gesprächs- und Beratungseinstieg in das Thema Pflege ist das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II), das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist. Die bisherigen drei Pflegestufen sind durch fünf Pflegegrade abgelöst worden. Als Maßstab für die Pflegebedürftigkeit gilt jetzt der Grad der Selbstständigkeit eines pflegebedürftigen Menschen und nicht wie bisher der Hilfebedarf in Minuten. Im Fokus stehen die Fähigkeiten und Ressourcen des Patienten, nicht der Zeitbedarf. Mithilfe eines gleichzeitig eingeführten neuen Begutachterverfahrens, das sechs Lebensbereiche – von kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten über die Mobilität bis hin zur Gestaltung des Alltagslebens und sozialen Kontakten – bewertet, wird der Grad der Pflegebedürftigkeit ermittelt und der Patient in den betreffenden Pflegegrad eingestuft. Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, hat Anfang Juni 2017 gemeinsam mit Vertretern der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) ein positive Bilanz gezogen: Mehr Menschen erhielten Leistungen aus der Pflegeversicherung und die neue Begutachtung käme bei den pflegebedürftigen Menschen gut an. Der MDK hat darüber hinaus erläutert, dass die neuen Pflegegrade 4 und 5 mehr Menschen erhielten, als das bei der bisherigen Pflegestufe 3 der Fall gewesen wäre. Darüber hinaus seien deutliche Zuwächse im neuen Pflegegrad 1 zu verzeichnen, den es im alten System gar nicht gegeben habe.
Wie das Bundesgesundheitsministerium selbst mitgeteilt hat, hätten sich mithilfe des PSG II die Leistungen insgesamt um 20 Prozent erhöht. Zusätzlich bekommen auch Demenzkranke leichter Leistungen aus der gesetzlichen Pflegekasse. Insgesamt bekommen mit diesen neuen Regelungen zusätzlich ungefähr 500.000 Menschen Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung.
Alles gut? Reicht denn der gesetzliche Pflegeschutz nicht aus? Warum dann der Ruf nach einer privaten Pflegezusatzversicherung?
Die finanzielle Pflegelücke bleibt – trotz PSG II
Aber auch mit den neuen Regelungen des PSG II können die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst oder eine stationäre Pflege weiterhin nur zum Teil abgedeckt werden. Im Pflegefall besteht in Pflegegrad 5 eine finanzielle Pflegelücke von mindestens 2000 Euro. Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen wohnen und den neuen Pflegegraden 2 und 3 zugeordnet werden, erhalten künftig im Rahmen der vollstationären Dauerpflege weniger Geld.
Wie diese Pflegelücke ausgeglichen wird, ist vielen nicht annähernd klar. Zuerst werden die bestehende Rente und vorhandenen Vermögenswerte wie Bankkonto, Haus und Auto herangezogen. Sind diese bei langer Pflegezeit aufgebraucht, wird der fehlende Unterhalt zunächst vom Sozialamt übernommen. Das Amt darf aber auf Verwandte ersten Grades zurückgreifen. Um die eigenen Ersparnisse, das Vermögen der Kinder und die eigene Würde zu schützen, ist eine Pflegezusatzversicherung alternativlos.
Die durchschnittliche Pflegedauer beträgt 6,7 Jahre. Bei einer Eigenbeteiligung von 1600 Euro monatlich entspricht das fast 129.000 Euro. Nach zehn Jahren sind 192.000 Euro aufgebraucht. Die Ersparnisse, der eigene Lebensstandard und der des Ehegatten schwinden und damit auch das Erbe für die Angehörigen.
Die Fakten versprechen für die Zukunft nichts Gutes
Aktuell gibt es fast 2,9 Millionen Pflegebedürftige. Bis zum Jahr 2050 wird sich die Zahl nahezu verdoppelt haben. Darüber hinaus hat die Politik sogar selbst darauf hingewiesen, dass mit dem PSG II die Finanzierung der Pflege offenbar nur bis zum Jahr 2022 gesichert sei. Des Weiteren werden ab 2020 die geburtenstarken Jahrgänge peu à peu in die Rente wechseln, was das Gesundheitssystem zusätzlich belasten wird. Anderen Schätzungen zufolge werden die Pflegekosten von heute 19 Milliarden Euro auf voraussichtlich 37 Milliarden Euro im Jahr 2060 steigen. Nach einer Statistik des PKV-Verbandes lagen die Kosten für ein Pflegeheim im Jahr 2016 im Bundesdurchschnitt bereits bei 3571 Euro monatlich in der alten Pflegestufe 3. Die Heimkosten sind von Bundesland zu Bundesland verschieden und können deutlich höher liegen, und es ist zu erwarten, dass sie Jahr für Jahr weiter steigen. Dabei sollte nicht der Fehler gemacht werden, einseitig nur an die Altersgruppe 50plus zu denken. In Deutschland gibt es rund 200.000 Menschen unter 18 Jahren, die bereits pflegebedürftig sind.
Pflege ist Frauensache
Rund 70 Prozent der Pflegebedürftigen werden zuhause versorgt, durch pflegende Angehörige oder durch ambulante Pflegedienste. Etwa drei Viertel der pflegenden Angehörigen in Deutschland sind Frauen, in erster Linie die Ehefrau, aber auch Tochter, Schwiegertochter oder bei pflegebedürftigen Kindern die eigene Mutter.
Da Frauen im Durchschnitt weniger Rente als Männer erhalten, liegt das Risiko, durch Pflegebedürftigkeit das eigene Vermögen zu verlieren, die eigene Altersvorsorge zu schmälern oder die Kinder finanziell belasten zu müssen, bei Frauen deutlich höher als bei Männern. Fazit: Wird der Ehemann zum Pflegefall und ist finanziell nicht ausreichend abgesichert, leidet insbesondere die Ehefrau unter der psychischen und finanziellen Belastung. Der nächste Pflegefall droht damit bereits.
In der Kundenberatung ist es daher wichtig, auf die Notwendigkeit hinzuweisen, dass Pflegerisiko beider Ehepartner ausreichend abzusichern.
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Ein 44-Jähriger zahlt beispielsweise für den Baustein „Premium stationär“ mit einer Einmalleistung von 5.000 Euro bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit 19,90 Euro pro Monat. Dafür erhält der Kunde im Pflegegrad 5 ein monatliches Pflegegeld von 1.200 Euro. Ab Pflegegrad 2 ist eine Beitragsbefreiung enthalten.
Eine private Pflegezusatzversicherung ist schon jetzt unverzichtbar. Sie geht alle an, nicht nur die Generation 50 plus. Fakt ist aber auch, dass diese Produkte insbesondere von Kunden über 50 nachgefragt werden. In einer verantwortungsbewussten Kundenberatung muss das Thema Pflege aber in jeder Altersgruppe angesprochen werden. Der Münchener Verein wird in Kürze seine Deutsche PrivatPflege weiter verbessern, um den privaten Pflegeschutz auch nach PSG II flexibel und leistungsstark gestalten zu können.
Pflege ist ein wichtiger Vertriebsansatz und ein idealer Markt
Nur sehr wenige Menschen in Deutschland haben so viel Geld, die privaten Pflegekosten aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten zu können. Fast 80 Millionen Menschen in Deutschland haben noch keine private Pflegezusatzversicherung – aus Vertriebssicht ein ausgezeichneter Markt. Ein privater Pflegeschutz ist eine der wichtigsten Grundabsicherungen.
Alle Menschen in Deutschland wollen im Alter selbstbestimmt bleiben und niemandem zur Last fallen. Pflegeschutz ist dabei Vermögensschutz.
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