Hausratversicherung - Leistungsbaustein „Außenversicherung“ für Urlauber sinnvoll

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Eine Hausratversicherung deckt nicht nur Sachschäden in den eigenen vier Wänden ab. Für Urlauber kann zum Beispiel der Leistungsbaustein „Außenversicherung“ sinnvoll sein. Dann zahlt der Hausratversicherer auch, wenn in ein verschlossenes Hotelzimmer oder die Ferienwohnung eingebrochen wurde.

Diebe nicht nur hierzulande aktiv, sondern besonders oft auch in beliebten Urlaubsregionen. So verzeichnet Italien beispielsweise mehr als 240.000 Wohnungseinbrüche im Jahr wie die europäische Statistikbehörde „Eurostat“ berichtet, in Frankreich sind es immerhin noch über 135.000. Das bedeutet: Auch das Ferienhaus bzw. das Hotelzimmer sind vor Langfingern nicht sicher!

Wird im Ausland in ein verschlossenes Zimmer eingebrochen, zahlt den Schaden in der Regel eine gute Hausratversicherung. Aber nur, sofern der Leistungsbaustein „Außenversicherung“ laut Vertrag eingeschlossen ist. Versicherungsschutz besteht, wenn das Zimmer zum Tatzeitpunkt auch nachweislich abgeschlossen war, nicht aber, wenn die Tür offen stand. Auch gilt der Schutz nur für vorübergehende Auslandsaufenthalte. Üblich sind hierbei - abhängig vom Vertrag - 90 bis 360 Tage.

Außenversicherung leistet auch bei Raub

Die Leistung der Außenversicherung ist in den meisten Verträgen auf einen Höchstbetrag beschränkt. Üblich sind hierbei zehn bis zwanzig Prozent der Versicherungssumme. Für Wertsachen, Schmuck und Bargeld sehen viele Policen nur eine Leistung vor, wenn sie im Hotelsafe weggeschlossen werden. Auch bei "einfachem Diebstahl" greift die Versicherung nicht: Also etwa, wenn auf einem Marktplatz das Portemonnaie aus der Handtasche geklaut wird. Anders hingegen bei Raub: Wird ein Täter gewalttätig oder droht das zumindest an, dann kann man sich die gestohlenen Dinge von der Versicherung ersetzen lassen.

Langzeiturlauber sollten zudem ihren Hausratversicherer über die Dauer der Urlaubsreise informieren. Denn sobald die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt, werten dies viele Anbieter als Gefahrerhöhung. Wird die Abwesenheit nicht angezeigt, so steht der Versicherungsschutz auf dem Spiel: im Schadensfall kann sich die Versicherung auf eine Vertragsverletzung berufen und die Zahlung verweigern. Dann geht der Versicherungsnehmer leer aus, obwohl er eine Hausratpolice abgeschlossen hat. In der Regel wird die Versicherung einen Aufpreis verlangen, damit der Schutz länger aufrecht erhalten wird.

Damit der Schutz durch die Außenversicherung nicht verloren geht, muss der Schaden umgehend der Polizei gemeldet werden. Dies ist umso wichtiger, wenn auch Ausweise und Kreditkarte gestohlen wurden. So mancher Kriminelle hat schon versucht, eine falsche Identität vorzutäuschen und so den Verdacht von sich abzulenken. Deshalb entsprechende Dokumente sofort sperren lassen!