Die Staatsanwaltschaft Lübeck hat ihre Ermittlungen wegen Betrugs und Untreue gegen die drei ehemaligen Prokon-Geschäftsführer eingestellt. Zudem hätten die Strafverfolger beim Windparkbetreiber kein Schneeballsystem gefunden. Das geht aus einem Bericht des "Handelsblatt" hervor.
Das Windenergie-Unternehmen Prokon war Anfang 2014 in die Insolvenz gerutscht und mit dem Unternehmen standen damals rund 75.000 Anleger, die über Genussrechte in Höhe von 1,4 Milliarden Euro in das Windkraftunternehmen investiert hatten, vor dem Verlust ihrer Einlagen. Die Anleger konnten anschließend entscheiden, sich an dem neuen Unternehmen, inzwischen eine Genossenschaft, zu beteiligen.
Nach dem das Insolvenzverfahren Mitte 2015 aufgehoben wurde, hat sich das Unternehmen neu aufgestellt. Seither bewirtschaftet Prokon Windparks in Deutschland und im Nachbarland Polen.
Nun wurden zwei Verfahren gegen die Geschäftsführer um Firmengründer Carsten Rodbertus eingestellt. So erklärte die Staatsanwaltschaft, dass sie die Ermittlungen wegen Betrug und Untreue eingestellt habe. Den Strafverfolgern mangelte es schlichtweg am "hinreichenden Tatverdacht“. Zudem erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft gegenüber dem "Handelsblatt", dass kein Schneeballsystem gefunden wurde. Das Unternehmen aus Itzehoe habe wirtschaftliche Probleme gehabt. "Bei Prokon mag es Missmanagement gegeben haben, ein Betrug war es nicht.", drückt es die Zeitung aus.
Gleichzeitig erklärte die Staatsanwaltschaft, dass aktuell noch ein weiteres Verfahren gegen die Beschuldigten laufe, „in dem sie im Falle einer Verurteilung mit einer erheblichen Bestrafung zu rechnen haben“. Um welchen Vorwurf es sich dabei handelt, ist indes unbekannt. Die Pressesprechering verwies dazu auf "Geheimhaltungsvorschriften".