Der Hamburger Senat hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, mit dem Beamtinnen und Beamten ab August 2018 ermöglicht werden soll, sich freiwillig für einen Arbeitgeberzuschuss zur Krankenversicherung zu entscheiden („pauschalisierte Beihilfe“). Bedingung: unwiderrufliche Aufgabe ihres Anspruchs auf Beihilfe. Roland Weber, Vorstandsmitglied der Debeka-Versicherungsgruppe, erklärt in seinem Gastkommentar für den Versicherungsboten, weshalb er dies für einen fragwürdigen Vorstoß hält.
In Hamburg können Beamte sich künftig auch den Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung auszahlen lassen. Der Vorschlag zielt darauf ab, das für Beamte bereits bestehende Wahlrecht zugunsten der GKV zu modifizieren und mehr Menschen in der umlagefinanzierten GKV statt in der kapitalgedeckten PKV zu versichern (der Versicherungsbote berichtete).
Der Gesundheitsexperte der SPD, Karl Lauterbach, twitterte daraufhin im Stile eines Donald Trump: ‚Großartiger Schritt zur Bürgerversicherung‘ (Tweet vom 9.08.2017). Damit ließ er die Katze aus dem Sack: Was hier als Lockangebot unter dem Deckmantel ‚Wahlfreiheit‘ daherkommt, soll ganz schnell zur Pflicht werden – die Mitgliedschaft in genau der Einheitskasse, mit der SPD, Grüne und Linke alle Menschen in Deutschland ‚beglücken‘ wollen.
Steuerzahler müsste sich den Weg in die Einheitskasse selbst pflastern
Die sogenannte Bürgerversicherung würde aber zu einer Verschlechterung der medizinischen Versorgung führen bei gleichzeitig massiv steigenden Kosten. Das wissen die Betroffenen am besten. Der Landesbeamtenbund Hamburg hat den Vorschlag denn auch konsequent abgelehnt. Auch wir als größter Beamtenversicherer in Deutschland können vor diesem Schritt nur warnen.
Der Vorstoß aus dem Norden birgt finanzielle Risiken für die öffentlichen Haushalte: Der Dienstherr muss die Beihilfe nur im Krankheitsfall zahlen, beim Hamburger Vorschlag müsste er jeden Monat den Arbeitgeberzuschuss erbringen. So geht der Senat beim vorgeschlagenen Modell selbst von Mehrkosten von mindestens 5,8 Mio. Euro jährlich allein für die aktuell 2.400 freiwillig GKV-Versicherten Beamten in Hamburg aus. Da soll also der Steuerzahler den Weg in die Einheitskasse auch noch selbst pflastern.
"Never Change a Running system"
Das deutsche Gesundheitssystem gehört zu den besten der Welt. Das belegt auch der aktuelle Ländervergleich des Wissenschaftlichen Instituts der PKV (WIP). Bei uns haben alle Menschen sehr guten Zugang zu medizinischen Leistungen und dabei die mit Abstand kürzesten Wartezeiten in Europa. Das ist kein Zufall, sondern Folge des Miteinanders von gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Ihr Wettbewerb führt zu innovativen Lösungen und verbessert die Versorgung.
Auch die – letzte – Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf: Nach ihrer Ansicht existiert bereits heute Wahlfreiheit für Beamte, sich in der GKV oder der PKV zu versichern. Der Hamburger Vorschlag schafft demgegenüber nicht mehr Wahlfreiheit, sondern beschränkt sie, da die Beamten eine einmal getroffene Wahl – anders als heute ‒ nicht mehr revidieren könnten. Wer sich einmal für die GKV-Pauschale entschieden hat, soll nicht mehr ins Beihilfe-System zurückkehren dürfen.
Gemäß Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sind die Hamburger Pläne übrigens verfassungswidrig: Öffentliche Dienstherren sind demnach verpflichtet, ihre Fürsorgepflichten gegenüber den Beamten selbst zu erfüllen.