Lohnt sich die betriebliche Altersversorgung für die Generation 50plus überhaupt? Ist die bAV in diesem Alter noch lukrativ? Kritiker behaupten, eine Betriebsrente lohnt sich mit zunehmenden Alter nicht – doch das Gegenteil kann der Fall sein. Warum das so ist, erklärt der Fachberater für betriebliche Versorgung, Daniel Wemper, in seinem Gastkommentar.
Spätestens wenn der jährliche Rentenbescheid im Briefkasten liegt, ist die Ernüchterung häufig groß: Reicht die darin genannte Rente nach Abzug aller Abgaben und Inflation wirklich aus, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten? Nach der Senkung des Rentenniveaus in den vergangenen Jahren und der sukzessiven Erhöhung des Rentenalters auf 67, lautet die Antwort meist „Nein“. Nur durch eigene zusätzliche Vorsorge lässt sich die zwangsweise entstandene Lücke schließen oder zumindest verringern.
Doch gerade Arbeitnehmer über 50 befürchten, dass es dafür schon zu spät sei. Die Zeit bis zur Rente ist knapp, der Zinseszinseffekt kommt aufgrund andauernder Niedrigzinsphase kaum zum Tragen. Was viele nicht wissen: Eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann sich besonders für ältere Arbeitnehmer lohnen und eine attraktive Rendite bieten. Unabhängig davon, ob sie aus eigenem Gehalt bezahlt oder vom Arbeitgeber finanziert wird – dafür sorgt die Lohnnebenkostenfreiheit.
Tipp: Gesparte Steuern und Sozialversicherungsbeiträge verhelfen der betrieblichen Altersvorsorge zu einer „Turborendite“, auch wenn letztere die entsprechenden Anwartschaften geringfügig mindern. Gruppenvertragsrabatte und eventuelle Zuzahlungen von Seiten des Arbeitgebers können die Betriebsrente noch lukrativer machen.
Beispiel: 9,16 Prozent Rendite
Der 55-jährige verheiratete Alleinverdiener Max M. vereinbart mit seinem Arbeitgeber, monatlich 100 Euro brutto von seinen 3.500 Euro Gehalt umzuwandeln und in eine Betriebsrente einzuzahlen. Da Max M. auf seinen Beitrag Steuern und Sozialversicherungsbeiträge spart, braucht er netto nur 55 Euro aufzuwenden. Die Betriebsrente kostet ihn also unterm Strich nur rund die Hälfte. Bis zu seinem 65. Lebensjahr erzielt er ein Kapital i. H. v. 14.017 Euro brutto. Unter Berücksichtigung der nachgelagerten Besteuerung und der Minderung der gesetzlichen Rentenversicherung durch eingesparte Sozialversicherungsbeiträge, beträgt die Nettoauszahlung 10.600 Euro. Dies entspricht einer Nettorendite von mehr als 9 Prozent.
Die Rechnung geht deshalb auf, weil Rentner die Leistung einer bAV nachgelagert besteuern müssen. Der persönliche Steuersatz ist oftmals wesentlich geringer als in der aktiven Erwerbsphase. In diesem Beispiel müssen ebenfalls keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geleistet werden, da die Kapitalzahlung weniger als 17.850 Euro beträgt (Freigrenze in der KVdR für Betriebsrenten, Stand 2017).