EU-Datenschutz-Grundverordnung: Technik und Arbeitsverträge checken!

Quelle: Bru-nO@Pixabay.com

Auch das Thema Datenklau gehört auf die Agenda von Versicherungsmaklern, wenn sie die Anforderungen der neuen Datenschutz-Grundverordnung erfüllen wollen. Vor einigen Wochen habe ich an dieser Stelle auf verschiedene Formen des Daten- und Kundenklaus bei Maklerunternehmen aufmerksam gemacht. Mehr als jeder zehnte Unternehmer muss für seine Firma kritisch feststellen, dass man nicht in der Lage sei, personenbezogene Daten effektiv zu suchen oder zu analysieren.

Nicht vorhandene moderne Maklerverwaltungsprogramme, mangelhafte externe Datensicherung, fehlender Datenschutz und „handgestrickte“ Homepages und Onlinerechner sind in der Vermittlerbranche keine Seltenheit. Nutzen Sie deshalb den zusätzlichen Antrieb aus der EU-DSGVO dazu, sich professionell aufzustellen und endlich auch eine Versicherung gegen die finanziellen Folgen von Cyberrisiken abzuschließen.

Mehrkosten durch einen Datenschutz-Beauftragten

Die Frage der Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten wird viele Makler bewegen. Zunächst ist die Unternehmensgröße sowie die Anzahl der Mitarbeiter, die regelmäßig mit der Datenbe- und Datenverarbeitung befasst sind, zu ermitteln. Werden besonders schützenswerte Daten ermittelt und digital verarbeitet, was bei den meisten Maklern der Fall ist, ist ebenfalls von der Bestellpflicht unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter auszugehen.

Interne Datenschutzbeauftragte können durch die Geschäftsleitung berufen werden, wenn diese die fachliche Eignung und Kenntnis zu den Datenprozessen im Unternehmen haben. In größeren Unternehmen sind die Datenschutzbeauftragten weisungsmäßig nicht der Geschäftsleitung unterstellt. Ebenfalls ist eine Personalunion von Geschäftsführer und Datenschutzbeauftragten zu vermeiden. Deshalb werden viele Makler auf externe Datenschutzbeauftragte zurückgreifen müssen. Mehrkosten ab 150,00 EUR pro Monat sind dafür einzukalkulieren.

Zahlreiche Hinweise zur Umsetzung der EU-DSGVO können Sie ab 13. März 2018 auch auf der bereits benannten Vermittlerfortbildung in Berlin, Leipzig und Dresden sowie in Karlsruhe und Regensburg persönlich erhalten und mit den Referenten diskutieren. Nutzen Sie die Chance.

Abschließend noch der Hinweis: Eine nicht rechtskonform aufgestellte Maklerfirma wird sich im Fall der Fälle auch schlechter einer erfolgreichen Nachfolge zuführen lassen. Tun Sie nicht nur für den Gesetzgeber, was er will. Tun Sie sich mit einer erfolgreichen Umsetzung der EU-DSGVO etwas Gutes – Ihr AssekuranzDoc.