Rechtsschutzversicherung - 90 Prozent der Ablehnungen sind falsch

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Wenn die Rechtsschutzversicherung die Übernahme der Kosten ablehnt, ist das in 90 Prozent der Fälle nicht korrekt. Davon ist Rechtsanwalt Joachim Cornelius-Winkler überzeugt. Einige Versicherer würden dabei auffallend häufig die Kostenübernahme ablehnen, warnt der Fachanwalt.

In einem Interview mit dem Berliner Versicherungsmakler transparent-beraten.de schießt ein Rechtsanwalt scharf gegen deutsche Rechtsschutz-Versicherer. In seinen Augen sei das Verhalten der Versicherer im Leistungsfall durchaus ausbaufähig. Demnach würden die Gesellschaften in Fällen die Kostenübernahme ablehnen. Dies geschehe allerdings häufig zu Unrecht. Vor allem bei höheren Kosten seien ca. 90 Prozent der Ablehnungen falsch oder angreifbar.

Einige Versicherer würden dabei auffallend häufig die Kostenübernahme ablehnen. Generell gäbe es erheblich Unterschiede beim Leistungsverhalten und das unabhängig von der Größe der Gesellschaft. „Während einige Gesellschaften kaum prozessieren oder nur auf den hinteren Rängen in der Beschwerdestatistik der Aufsichtsbehörde (BaFin) und des Versicherungsombudsmanns auftauchen, bin ich mit anderen permanent beschäftigt.”

Für Makler ist dieser Umstand nicht einfach. Schließlich sollen sie den besten Schutz für ihre Kunden besorgen. Doch eine Auswahl des Tarifs auf Grundlage des Preis-Leistungsverhältnis ist wohl zu kurz gesprungen. Denn: Was bringt eine Versicherung, die im Leistungsfall nicht zahlt? Selbst unabhängige Tests, wie etwa von Stiftung Warentest, hätten es schwer. Sie würden die „Papierform" der Rechtsschutzversicherungen zwar gut erfassen, aber die Ergebnisse blieben aufgrund des kaum messbaren Leistungsverhaltens unvollständig.

Auch einigen Maklern sei die Situation zu unübersichtlich, da sich die Unterschiede zwischen Versicherern vergrößern würden. „Dies liegt daran, dass die Sparte sehr verrechtlicht ist, also ausschließlich über Rechtsfragen gestritten wird und es nicht, wie in der Sach- oder Personenversicherung, auf Sachverständigengutachten zum Schadeneintritt und zur Schadenhöhe ankommt”, erklärt Cornelius-Winkler. Unterschiede gäbe es dabei nicht nur bei Ausschlussklauseln, sondern auch im Versicherungsfall, den Obliegenheiten und dem Einwand fehlender Erfolgsaussichten.

Die Einschätzungen des Anwalts kann die Branche derweil nicht teilen. So hält der Rechtsschutz-Versicherer Arag die Kritik für nicht nachvollziehbar. Auch die Quote der Ablehnungen sei deutlich zu hoch. "Aus unserer Sicht scheint sogar 10 Prozent der abgelehnten Fälle noch zu hoch gegriffen. Ein Großteil der Ablehnungen findet unbestritten aufgrund formaler Gründe statt, weil das Risiko nicht versichert ist – wenn z.B. das Auto oder die Wohnung nicht mitversichert ist.", erklärte ein Sprecher gegenüber dem Fachportal "Versicherungswirtschaft-heute"