Mehr Finanzanlagenvermittler nach § 34 f GewO registriert

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Die Zahl der Finanzanlagenvermittler ist im ersten Quartal 2018 wieder angestiegen, nachdem sie in den drei Monaten zuvor leicht rückläufig war. Über die Jahre hinweg lässt sich aber ein leichter Aufwärtstrend beobachten: es ist das dritte Jahr in Folge, in dem zu Beginn des zweiten Quartals mehr Vermittler als im Jahr zuvor registriert sind.

Die Zahl der Finanzanlagenvermittler nach § 34 f der Gewerbeordnung wächst weiter. Zum Stichtag 1. April 2018 waren 37.481 entsprechende Fachkräfte im Vermittlerregister registriert, so geht aus aktuell veröffentlichten Zahlen des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hervor. Gegenüber dem Jahresanfang bedeutet dies ein Plus an freien Finanzvermittlern von einem Prozent. Im letzten Quartal 2017 hatte die Branche noch 180 Fachkräfte verloren.

Ein positiver Trend zeigt sich aber, wenn man die Vermittlerzahl zum Stichtag 1. April über die Jahre hinweg rechnet. Seit drei Jahren sind zum Start des zweiten Jahresquartals stets mehr Finanzanlagenvermittler registriert als im Jahr zuvor. So zählte das Vermittlerregister zum 1. April 2016 genau 35.914 Personen.

Mehrheit vermittelt offene Investmentvermögen

Von den registrierten 34f-Vermittlern hat die Mehrheit eine Erlaubnis, offene Vermögen zu vermitteln: das trifft auf 36.971 Fachkräfte zu. Hierzu zählen etwa Rentenfonds, Publikumsfonds und das Investment in Aktienmärkte wie ETFs, aber auch Geldanlagen wie zum Beispiel Sparbücher.

Weit kleiner ist der Personenkreis, der geschlossene Investments (nach § 34 f Abs. 1 Nr. 2 GewO) vertreiben darf: eine solche Genehmigung besaßen 9.241 Finanzanlagenvermittler. Diese Vermittler haben auch die Erlaubnis, zum Beispiel zu geschlossenen Schiffs- und Container- oder Infrastruktur-Fonds zu beraten. Aber unter anderem auch zu geschlossenen Fonds, die auf dem Zweitmarkt mit Lebensversicherungs-Beständen ihre Geschäfte machen.

Eine Genehmigung für den Vertrieb von Vermögensanlagen nach § 34f Abs. 1 Nr. 3 besitzen 6.261 Vermittler. Sie dürfen auch Vermögensanlagen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes vermitteln, wozu unter anderem bestimmte Nachrangdarlehen, Genussrechte oder Namensschuldverschreibungen zählen. Weil Finanzanlagenvermittler mehrere dieser Genehmigungen besitzen können, ist ihre Zahl höher als die Gesamtzahl der Vermittler.

Honorarberatung zu Finanzen bleibt Nische

Ebenfalls ein leichter Aufwärtstrend zeigt sich bei der Zahl der Honorar-Finanzanlagen-Berater, die nach § 34 h der Gewerbeordnung zugelassen sind: wenn auch auf sehr niedrigem Niveau. Waren zum Jahreswechsel 2018 noch 161 Honorarberater registriert, so sind es nun 179 Berater.

Während immer mehr Fachkräfte zu Finanzanlagen beraten, ist bei den Versicherungsvermittlern die Tendenz gegenläufig. So waren zum 1. April 2018 bundesweit 211.504 Personen im Register des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) erfasst. Damit ist die Zahl der registrierten Versicherungsvermittler in nur drei Monaten um 9.321 gesunken, was vor allem auf einen Schwund bei den Vertretern zurückzuführen ist (der Versicherungsbote berichtete).