Sie spielt nicht gerade die Hauptrolle in der Beratung: Die Risikolebensversicherung (RLV) wird von Maklern und Vermittlern zumeist eher stiefmütterlich behandelt. Zwar ist die RLV in den Produktportfolios der Makler enthalten, sie wird aber oft als Mitnahmeprodukt angesehen, das keiner besonderen Beratung bedarf. Dabei ist die Risikolebensversicherung ein wichtiger Versicherungsbaustein, der verschiedene Sicherheitsbedürfnisse des Kunden abdeckt. Wer sich mit den unterschiedlichen Motiven für den Abschluss einer RLV befasst und gezielt dazu berät, kann sich dadurch erhebliches Beratungspotenzial erschließen.
Ein Kommentar von Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der DELA Lebensversicherungen in Deutschland
Eine Risikolebensversicherung gewährleistet den Angehörigen des Versicherten im Todesfall eine finanzielle Unterstützung, das heißt sie schließt die finanzielle Lücke, die beim Wegfall des Einkommens durch plötzlichen Tod des Ehepartners oder Lebensgefährten entstehen kann. Verstirbt der Versicherte, so zahlt der Versicherer die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme an die oder den Begünstigten aus. Grundsätzlich baut eine RLV kein Vermögen für die Altersvorsorge auf. Sie ist eine zweckgebundene Versicherung, die das Todesfallrisiko abdeckt. Im Gegensatz zu einer klassischen Lebensversicherung tritt hier die Leistung folglich ausschließlich im Todesfall in Kraft.
Partner, Kinder und Eigenheim finanziell absichern
Die Risikolebensversicherung bietet Maklern und Vermittlern aufgrund einer großen Zielgruppe verschiedene Zugänge für ein Beratungsgespräch. Wichtig ist es, die unterschiedlichen Zielgruppen mit Blick auf ihre aktuelle Lebenssituation hin zu beraten, denn die RLV deckt ganz unterschiedliche Sicherheitsmotive der Kunden ab. Grundsätzlich ist die Absicherung über eine RLV für all diejenigen Menschen interessant, die für den finanziellen Schutz ihrer Familie sorgen möchten. Insbesondere junge Paare, die eine Familie planen, möchten für den Partner und die eigenen Kinder vorsorgen und bringen so gute Voraussetzungen für ein Beratungsgespräch zur RLV mit. Darüber hinaus stellt die Planung eines Eigenheims ebenfalls einen guten Beratungsanlass für den Makler dar. Denn vielen Menschen ist nicht bewusst, dass die RLV neben der finanziellen Absicherung der Familie im Todesfall auch zur Absicherung eines Hypothekenkredits herangezogen werden kann: Wenn die jeweils versicherte Person verstirbt, zahlt die RLV die vereinbarte Versicherungssumme aus, um den ausstehenden Kredit bei der Bank ablösen zu können. Auf diese Weise kann in der Regel vermieden werden, dass es zum Verkauf oder gar zu einer Zwangsversteigerung des Eigenheims kommt, wenn beispielsweise durch den Wegfall eines Einkommens die monatlichen Raten für Zins und Tilgung nicht mehr aufgebracht werden können. Dies gilt im Prinzip auch bei anderen größeren Anschaffungen, die durch einen Kredit finanziert wurden.
In Verbindung mit der Absicherung eines Hypothekenkredits wird auch häufiger die sogenannte Restschuldversicherung erwähnt, die meist direkt mit dem Abschluss eines Kredits von der Bank verkau wird. Im Gegensatz zu einer RLV bezieht sich die Restschuld- versicherung allerdings nur auf den bei der jeweiligen Bank abgeschlossenen Kredit. Eine RLV kann hingegen auch so gestaltet werden, dass bei Vereinba- rung einer konstanten Versicherungs- summe und gleichzeitig abnehmenden Verbindlichkeiten bei der Bank ein kontinuierlich ansteigender Betrag für die über den Kredit hinausgehende nanzielle Absicherung von Familie und Partner zur Verfügung steht.
Über Lücken der gesetzlichen Hinterbliebenenversorgung aufklären
Die Absicherung dieses Todesfallrisikos gehört zu den wichtigsten Vorsorgethemen, die gezielt auf Veränderungen familiärer Strukturen eingehen. Deshalb ist die Beratung zur RLV auch ein generationenübergreifendes Thema, das Alleinerziehende, junge, verheiratete oder unverheiratete Paare, mit oder ohne Kinder, gleichermaßen anspricht. Dabei gilt es auch über Besonderheiten in der Hinterbliebenenversorgung aufzuklären, die vielen Kunden nicht geläufig sind. In einer Zeit, in der immer mehr Eltern in einer nichtehelichen Gemeinschaft zusammenleben, kann die Absicherung über eine RLV Lücken in der gesetzlichen Hinterbliebenenversorgung schließen
Heutzutage sind die Eltern jedes dritten Kindes nicht verheiratet. Wenn einer der beiden Elternteile stirbt, erhalten Ledige im Gegensatz zu Verheirateten grundsätzlich keine Hinterbliebenenrente. Sterben Vater oder Mutter, kann das für den hinterbliebenen Elternteil schwerwiegende finanzielle Folgen haben – auf jeden Fall sind jedoch die Kinder betroffen. Denn im Todesfall erhalten nur verheiratete Paare Geld von der gesetzlichen Rentenversicherung. Obwohl eheliche und uneheliche Kinder schon längst gesetzlich gleichgestellt sind, kann bei Eltern ohne Trauschein der Tod des Vaters oder der Mutter die finanzielle Sicherheit des Kindes und des verbliebenen Elternteils bedrohen. Ein wichtiger Aspekt, den ein umsichtiger Vorsorgeexperte mit möglicherweise betroffenen Kunden in der Beratung klären sollte.