Eine Umfrage zeigt, dass die Bundesbürger zunehmend auf einen Krankenschutz im Ausland verzichten, wenn sie in den Urlaub fahren. Und das ist durchaus riskant. Im schlimmsten Fall drohen dann hohe Kosten - speziell, wenn man in ein Land reist, das kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen hat.
Ab Ende Juni starten in mehreren Bundesländern die Sommerferien. Viele Familien werden dann wieder ins Ausland reisen, um dort ihren wohlverdienten Jahresurlaub zu genießen. Eine Umfrage der Generali-Tochter Europ Assistance legt dabei jedoch nahe, dass viele ohne zusätzlichen Krankenschutz in die weite Welt aufbrechen - und das kann riskant sein.
Auf die Frage „Gegen welche der folgenden Risiken sind Sie bei einer Reise in der Regel versichert?“, antwortete nur etwa jeder zweite Befragte (55 Prozent): „gegen eine Erkrankung oder einen Unfall“. Weit mehr Umfrageteilnehmer sichern sich stattdessen gegen eine Autopanne ab oder einen häuslichen Notfall - also etwa mit einer Hausratversicherung, wenn zu Hause eingebrochen wird. Bei diesen Punkten antworteten immerhin 62 Prozent, sie seien entsprechend abgesichert.
Ein Sozialversicherungsabkommen gewährt Grundschutz, aber…
Dass man lieber den Flachbildfernseher in den eigenen vier Wänden schützt als die eigene Gesundheit auf Reisen, kann sich aber als gefährlicher Irrtum erweisen. Zwar besteht in vielen Staaten ein gewisser Grundschutz bei Unfällen und Krankheit - nämlich dann, wenn die Bundesrepublik mit dem Land ein entsprechendes bilaterales Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Während zum Beispiel in der EU und der Türkei Schutz besteht, müssen bei einer Reise in die USA oder nach Thailand alle Kosten selbst gezahlt werden.
Doch selbst wenn ein Sozialversicherungsabkommen besteht, lauern Kostenfallen. Schnell sieht sich der Patient mit der Situation konfrontiert, dass er einen Teil der Behandlung oder für Medikamente selbst zahlen müsste. Gezahlt wird in der Regel nur nach den Landesgesetzen, und nur wenn man einen Vertragsarzt aufsucht. So könne es zum Beispiel passieren, dass man in Italien einen Zahnarztbesuch komplett selbst finanzieren muss, wenn eine Schmerz-OP notwendig ist. Oder wenn man an einen Arzt gerät, der die Behandlung privat in Rechnung stellt.
Besonders teuer kann eine Krankheit in Staaten werden, mit denen keine Vereinbarung über Sozialversicherungsabkommen bestehen. Beispiel USA: Zwar gibt es einen Vertrag über die Renten- und Invaliditätsversicherung, nicht aber über den Krankenschutz. Hier gilt es zusätzlich zu bedenken, dass viele Kliniken in privater Hand sind und folglich auch die Kosten in private Rechnung stellen. „Ein Tag im Krankenhaus in den USA kostet beispielsweise rund 6.000 Euro, ein Krankenrücktransport nach Deutschland 90.000 Euro“, informiert die Allianz auf ihrer Webseite. Wer dann erkrankt, kommt im schlimmsten Fall hoch verschuldet aus dem Urlaub zurück.
Auslandsreisekrankenversicherung schützt
Aufgrund des hohen Kostenrisikos empfiehlt sich der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung. Und dieser wichtige Schutz ist für die meisten Menschen problemlos finanzierbar. Laut einem Produktvergleich der Stiftung Warentest mit 88 Tarifen lässt sich eine Familie schon für weniger als 20 Euro gut absichern - pro Jahr. Ein Single kann gar schon ab 7,50 Euro Jahresbeitrag einen entsprechenden Vertrag erhalten.
Hier gilt es aber zu beachten, dass manche Verträge nachteilige Klauseln beinhalten. So zahlt mancher Versicherer nur für die stationäre Behandlung, wenn der Krankenhaus-Aufenthalt im Ausland länger als zwei Wochen dauerte. Auch für den Rücktransport in die Heimat sind mitunter strengere Regeln festgeschrieben – etwa, dass ein Versicherer nur dafür zahlt, wenn er medizinisch notwendig ist. Nicht aber, wenn ein Rücktransport die Heilungsaussichten des Patienten deutlich verbessert. Andere Versicherer verzichten auf solche Fallstricke. Hier gilt es, genau in den Vertragsbedingungen nachzulesen.
Wichtig: Beim Antrag fragen viele Versicherer Gesundheitsfragen ab. Diese sollten ehrlich beantwortet werden. Wer eine chronische Krankheit hat, sollte dies keineswegs verschweigen. Sonst kann der Versicherer später rückwirkend eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geltend machen und vom Vertrag zurücktreten. Im Zweifel erhält dann der Betroffene im Leistungsfall kein Geld. Es sind auch viele Tarife auf dem Markt, die ohne Gesundheitsfragen abgeschlossen werden können.
Ratsam ist es für Menschen mit Vorerkrankungen, schon vorab anonym Anfragen bei mehreren Versicherern einzuholen. So kann man herausfinden, bei welchen Anbietern die Krankheit zu welchen Konditionen versicherbar ist. Wer keinen Schutz findet, sollte sich an seine Krankenkasse wenden, ob und unter welchen Bedingungen sie für Behandlungen im Ausland zahlt. Dies sollte man sich im Zweifel auch schriftlich zusichern lassen, um nicht auf den Kosten sitzenzubleiben.