Bis zum 31. Mai müssen die Deutschen in der Regel ihre Steuererklärung abgegeben haben. Aufgrund des Feiertages in einigen Bundesländern hatten die Bürger in diesem Jahr bis zum 1. Juni Zeit. Wer die Frist versäumt hat, dem muss aber nicht bange werden. In der Regel gestatten die Finanzämter problemlos eine Verlängerung der Abgabefrist.
Es gibt immer noch Einzelkämpfer, die ihre Steuererklärung ohne Hilfe eines Lohnsteuerbüros einreichen. Und für diese ist der 31. Mai der Stichtag, um die Erklärung aus dem Vorjahr beim zuständigen Finanzamt vorzulegen. In Bundesländern, in denen Fronleichnam ein Feiertag war, haben die Bürger bis Freitagabend Zeit. Manche Bundesländer wie Hessen gewähren auch eine Frist bis Ende Juli, wenn der Bürger das digitale Programm Elster nutzt.
Einfacher haben es da jene, die einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen. Sie müssen dem Fiskus in der Regel bis Ende des Jahres Bericht erstatten, was sie so an Steuern eingenommen haben. Wer die Fristen versäumt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Bis zu zehn Prozent des festgesetzten Steuerbetrages bzw. maximal 25.000 Euro stellen die Finanzämter Bummelanten in Rechnung.
Schriftlich Fristverlängerung beantragen
Wer die Frist versäumt hat, muss aber nicht in Panik fallen. Denn es gibt eine Hintertür: Man kann schriftlich eine Verlängerung der Abgabefrist beim Finanzamt beantragen. Zwar sind die Sachbearbeiter keineswegs verpflichtet, einer solchen Fristverlängerung stattzugeben. Aber in der Regel gewähren sie diese ohne Probleme, so berichtet die Vereinigte Lohnsteuerhilfe.
Um eine Fristverlängerung zu beantragen, reicht bereits ein formloser Antrag aus, etwa per Mail oder Postkarte. Wichtig ist hierbei allerdings, dass die Verspätung begründet wird. Und da hilft bereits etwas Phantasie. Akzeptierte Gründe sind zum Beispiel fehlende Unterlagen, ein längerer Auslandsaufenthalt, Krankheit, ein Umzug oder arbeitsbedingte Verzögerungen. Auch sollte im Antrag genannt werden, bis wann man eine Fristverlängerung wünscht. Üblich ist der 30. September.
Im kommenden Jahr haben die Einzelkämpfer unter den Steuererklärern übrigens etwas mehr Zeit. Ab der Steuererklärung für 2018 wird die Abgabefrist bundesweit bis zum 31. Juli verlängert.
Durchschnittliche Steuer-Rückerstattung: 935 Euro
Dass sich eine Steuererklärung auch für jene lohnen kann, die nicht dazu verpflichtet sind, zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Vor einem Jahr hat die Statistikbehörde Daten für 2013 ausgewertet, aktuellere Zahlen liegen derzeit nicht vor. Aber diese sind beeindruckend. Von den 13,2 Millionen dieser Steuerpflichtigen erhielt die überwiegende Mehrheit, nämlich 11,5 Millionen Erwerbstätige, eine Steuererstattung. Diese lag im Durchschnitt bei 935 Euro. Eine Nachzahlung an das Finanzamt mussten 1,5 Millionen Steuerpflichtige leisten – der durchschnittliche Betrag lag bei 988 Euro.