Betriebsrente - Politiker aus Union und SPD fordern Ende der doppelten Beitragslast

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Bei bestimmten Formen der betrieblichen Altersvorsorge müssen die Versicherten auch in der Rentenphase die vollen Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abgeführt werden. Doch in der Politik mehren sich Stimmen, dies zu ändern und die Betriebsrentner zu entlasten oder gar zu entschädigen. Ob sie sich durchsetzen können, wird auch von der Frage abhängen, auf wieviel Geld die Sozialkassen verzichten können und wollen.

Wer mit einer Direktversicherung über den Arbeitgeber betriebliche Altersvorsorge (bAV) betreibt, wird doppelt zur Kasse gebeten. Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2004 müssen die Betriebsrentner den vollen Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen: 14,6 Prozent. Zuvor wurde auf diese Betriebsrenten nur der Arbeitnehmeranteil der GKV fällig.

Das sogenannte Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung galt auch rückwirkend, es sah keinen Bestandsschutz vor. Das heißt: Selbst Sparer, die ihren Vertrag vor Inkrafttreten der neuen Abgabenlast geschlossen haben, müssen den vollen Beitrag zahlen: Obwohl ihr Vertrag damit deutlich unattraktiver wurde. Viele werteten das Gesetz als Vertrauensbruch.

Stimmen in CDU und SPD gegen doppelte Betriebsrenten-Last

Doch nun mehren sich Stimmen in der Politik, die eine Korrektur des damaligen Gesetzes fordern. Das Besondere daran: Sie kommen aus beiden Regierungsparteien. Sowohl in der CDU als auch SPD gibt es Initiativen, Betriebsrentner wieder stärker bei den Sozialbeiträgen zu entlasten. Dies berichtet das „Handelsblatt“ am Sonntag.

Laut „Handelsblatt“ hat der CDU-Abgeordnete Mike Beerman gemeinsam mit 42 weiteren Abgeordneten einen Brief an Fraktionschef Volker Kauder geschrieben. „Wenn wir das Vertrauen der Bürger in die zweite und dritte Säule der Alterssicherung, also die betrieblichen Altersversorgung und der privaten Vorsorge, nicht völlig zerschießen wollen, müssen wir hier handeln“, wird der gelernte Bankkaufmann zitiert. Aus einer moralischen Perspektive heraus sei der Eingriff in die vor 2004 geschlossenen Verträge „eine Enteignung“ gewesen.

Ähnliche Stimmen gibt es auch in der SPD, unter anderem hat die Landesgruppe Nordrhein-Westfalen mit einem Beschluss Korrekturen gefordert. Nun habe sogar das Ressort von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ein Entgegenkommen signalisiert. Dessen Staatssekretär Lutz Stroppe habe in einem Schreiben an Sozialminister Hubertus Heil (SPD) versprochen, zu prüfen, ob eine Entlastung der Betriebsrentner gegenfinanziert werden kann, berichtet das „Handelsblatt“.

Es droht ein Milliardenloch

Doch Jens Spahn habe bereits vorgerechnet, welches Loch in den Sozialkassen droht, heißt es weiter. Und dabei geht es um stolze Summen. Würden die Betriebsrentner mit Altverträgen vor 2004 rückwirkend entschädigt, würde das fast 40 Milliarden Euro kosten. Sechs Milliarden Euro gehen den Krankenkassen pro Jahr verloren, wenn Betriebsrenten wieder komplett beitragsfrei werden sollten. Und werden Betriebsrentner mit dem halben Beitragssatz belastet, gehen immer noch 2,6 Milliarden Euro verloren.

Geld, das die Krankenkassen bitter benötigen - angesichts steigender Gesundheits- und Pflegekosten. Aber aktuell steht die GKV dank guter Konjunktur auch gut da: Das erhöht den Spielraum. Der Überschuss der Krankenkassen verdoppelte sich im Jahr 2017 auf 3,5 Milliarden Euro, so berichtete am Montag Doris Pfeiffer, Chefin des GKV-Spitzenverbandes. Die Reserven erhöhten sich auf 19,1 Milliarden Euro, weitere 8,6 Milliarden Euro Reserve schlummern im Gesundheitsfonds. Doch die Reserven könnten schnell wieder schrumpfen, wenn sich die Konjunktur weniger gut entwickeln sollte (der Versicherungsbote berichtete).