Das Dresdner Landgericht hat sechs ehemalige Manager des Finanzdienstleisters Infinus zu Freiheitsstrafen verurteilt. Die Haftstrafen reichen von fünf Jahren und vier Monaten bis hin zu acht Jahren.
Nach zweieinhalb Jahren Verhandlungsdauer haben die Richter am LG Dresden heute ein Urteil verkündet und bestätigten damit in etwa die Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für den Infinus-Gründer eine Freiheitsstrafe von acht Jahren beantragt. Für die übrigen fünf Angeklagten seien Haftstrafen zwischen knapp fünf Jahre und knapp sieben Jahren gefordert worden.
Ex-Manager bekommen Freiheitsstrafe von bis zu acht Jahren
Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer sah es als erwiesen an, dass die Infinus-Manager ein Schneeballsystem betrieben hätten. Folglich verurteilten die Richter fünf Ex-Manager zu einer Freiheitsstrafe wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs und Kapitalanlagebetrugs. Während der Infinus-Gründer eine Freiheitsstrafe von acht Jahren absitzen muss, erhielten vier weitere Angeklagte Strafen von fünf Jahren und vier Monaten bis hin zu sechs Jahren und zehn Monaten. Ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter wurde wegen Beihilfe zu viereinhalb Jahren verurteilt.
Den Infinus-Managern war vorgeworfen worden, zehntausende Kleinanleger mit einem Schneeballsystem getäuscht zu haben. Die Staatsanwaltschaft geht von 22.000 Geschädigten aus, die zwischen Januar 2011 und November 2013 insgesamt 312 Millionen Euro bei der Infinus-Konzernmutter Future Business KG aA (FuBus) angelegt hatten.
Laut Anklageschrift sollen die Infinus-Manager ein Schneeballsystem etabliert haben, das gar nicht dazu geeignet gewesen sei, die versprochene Rendite abzuwerfen. Das Modell Infinus habe demnach ab 2006 auf der Vortäuschung von Scheingewinnen durch gruppeninterne Geschäfte beruht. Die den Anlegern versprochenen Renditen hätten nur aus zusätzlich eingeworbenen Geldern ausgezahlt werden können: es mussten also immer gutgläubige Neukunden hinzugewonnen werden, damit das System nicht zusammenbricht.
Verteidigung kritisiert Gericht und Staatsanwaltschaft
Während die Staatsanwaltschaft und nun auch das Gericht eine klare Meinung zu den Infinus-Geschäften fand, hatte der Verteidiger des Hauptangeklagten in seinem Plädoyer einen Freispruch gefordert. Dass ein Unternehmer bilanzielle Gestaltungsspielräume ausnutze, die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater abgesegnet hätten, könne man ihm nicht vorwerfen. Gleichzeitig hatte der Dresdener Anwalt Ulf Israel an der Fairness des Verfahrens gezweifelt. „Gericht und Staatsanwaltschaft haben von Anfang an einen Zug ins Gleis gesetzt, der zu seinem Bahnhof fahren muss“, sagte er dem "Handelsblatt".
In seinen Schlussworten hatte Israel auch gegen Oberstaatsanwalt Arnulf Berner geschossen. „Sie haben in über fünf Jahren nicht ein einziges Formaldelikt, keine Schwarze Kasse, keine gefälschten Unterlagen gefunden.“, sagte Israel.
Nach dem Urteil ist davon auszugehen, dass die Angeklagten in Berufung gehen werden. Sollte es zu Haftstrafen kommen, müssten die Beschuldigten auch nicht mehr die komplette Zeit absitzen. Immerhin haben sie teilweise mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft verbracht. Diese Zeit würde dann auf verhängte Haftstrafe angerechnet werden.