Selbstständige mit geringem Einkommen sollen ab 2019 weniger Beiträge an ihre Krankenkasse zahlen müssen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Ein Vorstoß, der dringend notwendig ist: Für viele Freiberufler werden die Kosten für die Krankenversicherung zur Schuldenfalle.
Gering verdienende Selbstständige sollen ab dem 1. Januar 2019 bei den Beiträgen zur Krankenkasse entlastet werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Versichertenentlastungsgesetz vor, über den aktuell die „Stiftung Warentest“ berichtet. Demnach soll das fiktive Mindesteinkommen, an dem sich der Mindestbeitrag orientiert, deutlich abgesenkt werden.
Schuldenfalle Krankenversicherung
Aktuell setzen die Krankenkassen ein fiktives Mindesteinkommen von 2.284 Euro an, an dem sich auch der Beitrag orientiert, den Freiberufler in der GKV zahlen müssen. Dem liegt noch die Idee zugrunde, dass Unternehmer in der Regel zu den Gutverdienern gehören. Den Arbeitgeberbeitrag müssen die Selbstständigen dabei auch schultern. Das hat zur Folge, dass sie für die Kranken- und Pflegeversicherung aktuell mindestens 400 Euro Monatsbeitrag zahlen - unabhängig von ihrem tatsächlichen Einkommen. Nur in Härtefällen wird weniger berechnet.
Die Konsequenzen sind bitter, denn viele Unternehmer erzielen nicht annähernd ein vergleichbares Einkommen. Für sie entpuppt sich die Krankenversicherung als Schuldenfalle. Im Sommer 2017 hatten die Krankenkassen bereits Außenstände von mehr als 7 Milliarden Euro angesammelt, so geht aus Daten des GKV-Spitzenverbandes hervor. Das bedeutet, dass binnen von vier Jahren die Kassenschulden um mehr als 220 Prozent explodiert sind. Mit 5 Milliarden Euro entfiel der Löwenanteil der Schulden in die Kategorie der „freiwilligen Selbstzahler“, zu der vor allem Selbstständige gehören (der Versicherungsbote berichtete).
Fiktives Mindesteinkommen halbiert
Hier sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf - und will nun das fiktive Mindesteinkommen halbieren. Laut Gesetzentwurf soll ab 1. Januar 2019 ein Richtwert von 1.142 Euro Monatseinkommen gelten, berichtet die „Stiftung Warentest“ auf ihrer Webseite. Damit halbiert sich auch der zu zahlende Kassenbeitrag auf 200 Euro. Das neue Mindesteinkommen liege deutlich unterhalb der bisherigen Grenze für Härtefälle und Existenzgründer, die damit überflüssig werde.
Rund 200.000 Betroffene sollen von der neuen Regel profitieren und um circa 800 Millionen Euro entlastet werden, so schätzt die Bundesregierung. Aber: Es droht auch ein zusätzlicher Aufwand. Wer noch keinen Einkommensnachweis habe, etwa durch einen Steuerbescheid, der müsse auch ab 2019 zunächst den vollen Höchstbeitrag von 760 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung berappen. Dann können die Beiträge bis zu zwölf Monate rückwirkend geltend gemacht werden.