Die Richter verwiesen im aktuellen Urteil auf einen früheren Richterspruch des BGH vom 21. März 2018 (IV ZR 353/16). Damals hatte ein Ehepaar geklagt, das 20.000 Euro in eine Fondspolice gezahlt hatte. Der Fonds war jedoch im Jahr 2010 liquidiert worden. Daraufhin kündigte der Versicherer. Begründung: Der Wert des Depots sei unter den bedingungsgemäßen Mindestdepotwert auf null Euro gesunken.
Bereits im März hatte der BGH bestätigt, dass die Versicherungsnehmer das volle Verlustrisiko tragen. Die Richter in Karlsruhe verwiesen darauf, dass sich Kunden bei fondsgebundenen Lebensversicherungen bewusst auf ein Produkt einließen, "bei dem die Höhe der Versicherungsleistung – abgesehen von der Todesfallleistung – nicht von vorneherein betragsmäßig festgelegt ist, sondern vom schwankenden Wert des Fondsguthabens abhängt." Schließlich sei die Kapitalanlage für den Versicherungsnehmer ein wesentlicher Gesichtspunkt, wenn er sich für eine solche Fondspolice entscheide. Und die sei eben mit Gewinnchancen und Verlustrisiken verbunden (der Versicherungsbote berichtete).
Bitter im aktuellen Rechtsstreit: Die Frau muss auch die Gerichtskosten weitestgehend selbst tragen. Die Kosten des Rechtsstreit hatte die Klägerin zu 60 Prozent und der Versicherer zu 40 Prozent zu tragen. Beim Berufungs- und Revisionsverfahren wurden die Anteile auf 83 zu 17 Prozent zu Lasten der Sparerin verteilt.