Die Bundesregierung wertet den Provisionsdeckel in der privaten Krankenversicherung als Erfolg. Die Abschlusskosten seien im Sinne des Kunden nahezu halbiert worden, positioniert sich das Bundesfinanzministerium auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag. Damit steigt auch die Wahrscheinlichkeit, dass in der Lebensversicherung eine solche Obergrenze für Provisionen kommt.
Seit dem Jahr 2012 gibt eine eine Höchstgrenze für Abschlussprovisionen in der privaten Krankenversicherung. Diese ist in Paragraph 50 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) festgeschrieben. Wie die Bundesregierung nun auf eine kleine Anfrage der Grünen im Bundestag antwortet (Bundesdrucksache 19/4397), kann dieser Deckel durchaus als Erfolg gewertet werden. Die Versicherungsnehmer müssten deutlich weniger für ihren Vertragsabschluss zahlen.
„Grundsätzlich hat der Provisionsdeckel zu einer Reduzierung der Abschlusskosten nach § 50 Absatz 1 VAG geführt“, schreibt das Ministerium. Und nennt konkrete Zahlen: Die Provisionen für den Vertragsabschluss seien von bis zu 18 Monatsbeiträgen auf neun bis 9,9 Monatsbeiträge abgesenkt worden. „Die Einführung des Provisionsdeckels kann insoweit als Erfolg gewertet werden“, so das Fazit.
Auf eine Reihe weiterer Fragen zum Provisionsdeckel konnte die Bundesregierung hingegen keine Antwort geben. So wollte Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der Grünen, auch wissen, ob das Abgabeverbot umgangen werden könne. Dies werde aktuell von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft, berichtet das Finanzministerium. Allerdings sei der Vorgang noch nicht abgeschlossen. Folglich konnte die Regierung auch nicht sagen, welche Maßnahmen sie dagegen ergreifen wolle.
Provisionsexzesse in der PKV
Der PKV-Provisionsdeckel wurde 2011 im Bundestag beschlossen und trat 2012 in Kraft. Er war als Antwort darauf gedacht, dass einige Versicherer speziell an Versicherungsmakler und Handelsvertreter extrem hohe Provisionen ausschütteten. Weil sich diese an der Höhe des Monatsbeitrags orientiert haben, den der Kunde zahlen muss, bestünde ein Fehlanreiz, besonders teure Verträge zu vermitteln.
Die Branche hält sich bei der Vergütung eher bedeckt. Doch Zahlen hatte 2011 das Branchenmagazin „Versicherungsjournal“ in einer Umfrage unter 647 Vermittlern ermittelt. Und Anbieter genannt, die besonders viel für den Vertragsabschluss zahlen. Danach belohnte die Hallesche Makler für neue Verträge mit einer Abschlussprovision von bis zu 18 Monatsbeiträgen. Die Barmenia lockte Makler mit einer Vergütung von bis zu 16 und die Allianz Kranken mit bis zu 14 Monatsprämien.
Es ging um viel Geld: Für eine 35jährige niedergelassene Ärztin, die eine private Krankenvollversicherung (inklusive Pflege) für 478,96 Euro im Monat abschließt, konnte der Vermittler bei der Barmenia eine Abschlussprovision von 7.660 Euro einstreichen. Zu viel, entschied die Bundesregierung. Derart hohe Vergütungen würden Vermittler dazu verleiten, die Kundinnen und Kunden in unpassende und teure Verträge umzudecken. Hierbei gilt es aber zu bedenken, dass speziell Makler als Sachverwalter des Kunden einen solchen Vertrag auch betreuen: über viele Jahre hinweg.
Provisionsdeckel auch in Lebensversicherung geplant
Ein ähnlicher Provisionsdeckel soll nun auch in der Lebensversicherung die Abschlusskosten reduzieren. Den entsprechenden Gesetzentwurf will das Bundesfinanzministerium in den ersten drei Monaten des kommenden Jahres vorlegen (der Versicherungsbote berichtete).
Norman Wirth, Rechtsanwalt für Versicherungsrecht und Vorstand des Bundesverbandes Finanzdienstleistung (AfW), hat jedoch gegenüber dem Versicherungsboten Bedenken geäußert, dass ein solcher Deckel verfassungswidrig sei. Es könnte sich demnach „um einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die nach Artikel 12 unseres Grundgesetzes geschützte Gewerbefreiheit handeln“. Das gelte nicht nur für die geplante Grenze in der Lebensversicherung:
„Der Provisionsdeckel in der PKV ist ebenfalls verfassungswidrig. Es war damals, bei seiner Einführung, nur nicht opportun aktiv gegen den Deckel vorzugehen, da es damals tatsächlich schlagzeilenträchtige Exzesse gab“, positionierte sich Wirth gegenüber dem Versicherungsboten. Der AfW will demnächst ein Rechtsgutachten zu dieser Frage vorlegen.