Erneut zeigt ein Urteil: Wer im Beratungsgespräch Risiken einer Geldanlage verschweigt, muss die Haftung fürchten. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte jetzt die Sparkasse Neumarkt/ Oberpfalz-Parsberg zu Schadensersatz und Rückabwicklung, da einer ihrer Anlageberater einem Kunden die Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfonds empfahl, ohne über die Risiken aufzuklären.
Wie cash-online.de berichtet, hätte ein Berater der Sparkasse dem Kläger geraten, eine Beteiligung am Massengutschiff Orange Ocean MS “United Tambora” in Höhe von 20.000 Euro (zuzüglich Agio) zu erwerben. Über Risiken und Nachteile dieser Geldanlage hingegen wäre der Kunde nicht aufgeklärt worden – es fand nur ein einziges und aus Sicht des Gerichts unzureichendes Beratungsgespräch statt.
Auch sei der Emissionsprospekt zu spät übergeben worden, der noch hätte zur Einschätzung des Risikos beitragen können. Das Urteil vom 27.09.2018 (Az. 6 O 8183/17) stützte sich auch auf fehlende Aufklärung über das Haftungsrisiko.
Über Totalverlustrisiko muss deutlich aufgeklärt werden
Anlageberater müssen ihre Kunden klar und deutlich auf das Totalverlustrisiko von geschlossenen Fonds hinweisen, wie bereits durch Urteile in der Vergangenheit deutlich wurde (der Versicherungsbote berichtete). Gelten doch geschlossene Fonds als riskante Geldanlage. Verbraucherschützer rieten deswegen in der Vergangenheit wiederholt zur besonderen Vorsicht bzw. rieten vor allem Kleinanlegern von dieser Geldanlage ab.