Der überwiegende Teil der Pensionskassen werde die Niedrigzinsphase überstehen, erklärte Frank Grund, Exekutivdirektor der Versicherungsaufsicht bei der BaFin, auf der Jahreskonferenz der Versicherungsaufsicht. Im Mai diesen Jahres hatte sich der Chefaufseher noch „erhebliche Sorgen“ um die Kassen gemacht. Inzwischen stünden auch nur noch 31 Kassen statt zuvor 45 Kassen unter verschärfter Beobachtung der Behörde.
Abgenommen hat zudem die Zahl der Kassen, die aufgrund der klammen Lage besonders durch die Behörde beobachtet werden. Ohne die Unterstützung der Trägerunternehmen aber sehe die Lage wohl schlimmer aus.
Bröckelt die zweite Säule der Altersvorsorge?
Die Renten sind sicher? Was aufgrund der sogenannten „Vorsorgelücke“ für die umlagefinanzierte staatliche Rente seit Jahren kaum noch gelten durfte, wie neulich wieder durch eine Studie im Auftrag der gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung bestätigt (der Versicherungsbote berichtete), konnte in letzter Zeit auch für die zweite Säule der Altersvorsorge, für die staatlich geförderte Betriebsrente, kaum noch gelten. Denn Menschen werden immer älter, so dass auch Betriebsrenten länger gezahlt werden müssen. Verheerender aber: Die Kassen warben in der Vergangenheit mit teils hohen Garantien für langlaufende Rentenversicherungen. In Zeiten des Niedrigzins aber lassen sich diese Beträge kaum noch erwirtschaften.
Die Situation der Pensionskassen sei somit insgesamt kritischer als die der (vom Niedrigzins schon arg gebeutelten) Lebensversicherungen, wie Frank Grund im Mai dieses Jahres äußerte. Man mache sich „erhebliche Sorgen“ (der Versicherungsbote berichtete). Der Mann musste es wissen: Etwa ein Drittel der 137 Pensionskassen in Deutschland befanden sich zu dieser Zeit unter Beobachtung der Behörde, 45 Pensionskassen sogar unter verschärfter Beobachtung aufgrund finanzieller Probleme. Diese Probleme wiederum betrafen laut einer Meldung des Tagesspiegel knapp 2,8 Millionen heutige und künftige Betriebsrentner. Es schien, als bröckele auch die zweite Säule des deutschen Vorsorgesystems.
Trotz Sorgen alles gut?
In diesem Kontext wirkt es erstaunlich, dass die oberste Behörde nach ihrer Jahreskonferenz vorsichtige Entwarnung gab, wie das „Versicherungsjournal“ ausführt. Zwar gebe es mit Blick auf die Probleme der Kassen „immer noch eine Größenordnung, bei der wir uns Sorgen machen“, zitiert das Portal den obersten Aufseher der Versicherungswirtschaft. Zugleich aber gelte auch: „Der weit überwiegende Teil der Pensionskassen wird nach derzeitigem Stand in der Niedrigzinsphase bestehen.“
Die beruhigenden Meldungen verdanken sich aber keineswegs einer entspannteren Lage, wie die Äußerungen ebenfalls durchscheinen lassen. Schon im Mai appellierte Frank Grund an die bAV-Anbieter, in der Krise „bei Trägern oder Aktionären rechtzeitig Unterstützung einzufordern", damit die Rentner nicht weniger erhalten müssten. Nun lässt sich feststellen: Stand halten die Kassen gegen den Niedrigzins „zum Teil auch dank klarer Unterstützung durch die Trägerunternehmen“.
Abgenommen hat jedenfalls die Zahl der Pensionskassen, die unter verschärfter Beobachtung stehen: Statt zuvor 45 Kassen wären es jetzt noch 31 Kassen, die sich einem besonders prüfenden Blick der Behörde stellen müssen. Auch blieb es bisher bei nur zwei externen Run-offs bzw. Abwicklungen von Pensionskassen: sowohl die Prudentia Pensionskasse AG als auch die Pro bAV Pensionskasse AG werden von der Frankfurter Leben-Gruppe übernommen, nachdem die BaFin zu Beginn dieses Monats ihr grünes Licht gab (der Versicherungsbote berichtete).
Lage der Kassen gefährdet Arbeitgeber
Der Niedrigzins und die hohen Garantien sind aber keineswegs nur für die Pensionskassen heikel. Denn Arbeitgeber haften für ältere Verträge, wenn eine Pensionskasse nicht mehr alle Rentengarantien erfüllen kann: Im Zweifel müssen sie die Betriebsrenten ihrer früheren Mitarbeiter aufstocken oder gar ganz zahlen, wenn ein bAV-Anbieter wirtschaftliche Probleme bekommt – über die sogenannte Subsidiärhaftung.
Erst durch Inkrafttreten des „Betriebsrentenstärkungsgesetzes“ in diesem Jahr wurden Arbeitgeber für neue Verträge aus der Haftung genommen. Seitdem gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des BRSG-Sozialpartnermodells ganz auf Renditegarantien zu verzichten und nach dem "Pay and forget"-Prinzip nur die Höhe der eingezahlten Beiträge zu garantieren. Mehr noch: Garantierte Renten und Renditen werden für Betriebsrenten auf Grundlage des neuen Modells sogar verboten (der Versicherungsbote berichtete).