Diese Konzentration auf wenige Aktuare im Ruhestand könnte den Versicherern nun auf die Füße fallen. Viele Kläger, die Prämien zurückwollen, werden von der Berliner Kanzlei Pilz, Wesser und Partner vertreten. In 60 abgeschlossenen Gerichtsverfahren habe man nur eine Niederlage erlitten, berichtet Verbraucheranwalt Knut Pilz. Den Anfang machte das Landgericht Potsdam. Es kippte eine Prämienanpassung der Axa, weil deren Treuhänder 300.000 Euro im Jahr erhalten haben soll: mehr als 30 Prozent des Einkommens.
Doch siegesgewiss gibt sich auch der PKV-Verband. Er beruft sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Celle: dem einzigen Richterspruch bisher in höherer Instanz. Die Richter schmetterten demnach die Klage eines Verbrauchers ab, weil es nicht Aufgabe der Zivilgerichte sein könne, über die Unabhängigkeit der Treuhänder zu urteilen. Dies komme allein der Finanzaufsicht BaFin zu. Auch könne eine Prämienanpassung auch dann korrekt sein, wenn sich die Aktuare als befangen entpuppt haben, so betonten die Richter. Entscheidend sei allein, ob der Versicherer tatsächlich richtig gerechnet habe - dies müsse gesondert überprüft werden (der Versicherungsbote berichtete, OLG Celle, 8 U 57/18).
Brisanz erhält der Fall nun zusätzlich dadurch, dass auch Verbraucherschutz und -verbände dazu raten, sich gegen die Prämienanpassungen zu wehren. Die Webseite "Finanztip", geleitet von von Hermann-Josef Tenhagen, rät auf der Internetseite enttäuschten Verbrauchern dazu, das Plus an Beiträgen von der Kanzlei Pilz prüfen zu lassen. Noch weiter geht die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Sie bietet Versicherten für 95 Euro an, die Erfolgsaussichten einer Klage zu testen.