Das Konsortium „Rentenwerk“ ist ein Altersvorsorge-Anbieter, der gegründet wurde, um das neue Sozialpartnermodell der Betriebsrenten anzubieten. Der Zusammenschluss von fünf Versicherern will mit einer fondsgebundenen Direktversicherung punkten. Normann Pankratz, Mitglied des Vorstandes bei der Debeka Lebensversicherung, stand dem Versicherungsboten Rede und Antwort.
Versicherungsbote: Bereits im Januar 2018 ist die Betriebsrentenreform in Kraft getreten. Die Zahl der Angebote ist bisher noch recht überschaubar. Woran könnte das liegen?
Normann Pankratz: Das Sozialpartner-Modell braucht naturgemäß etwas Vorlauf. Denn die Tarifparteien müssen sich zunächst informieren und anschließend gemeinsam auf ein Angebot einigen – und das benötigt Zeit. Das Rentenwerk hat vor Inkrafttreten der Reform ein Konsortium aus fünf Versicherern gegründet und seither intensive Gespräche mit den Sozialpartnern geführt. Daher haben wir bereits eine fondsgebundene Direktversicherung als fertiges Produkt im Angebot. Das macht es leichter, die Gespräche zu konkretisieren.
Können Sie bereits von ersten Verhandlungen berichten? Welche Punkte wurden in den Gesprächen mit den Sozialpartnern besonders kontrovers diskutiert?
Die bereits gestarteten Angebote bauen auf einer Beteiligung an Aktienfonds auf. Wie sollen trotzdem die vereinbarten Zielrenten garantiert werden?
Das Rentenwerk wendet intelligente Steuerungsmechanismen an, die sich so gestalten lassen, dass sie das Risiko einer Rentenkürzung im Alter stark minimieren. Außerdem läuft die Kapitalanlage über Jahrzehnte, mit vielen tausend Versicherten in einem großen Kollektiv. Somit dürfte der Garantie-Wegfall praktisch keine Rolle mehr spielen.
Besonders die Enthaftung der Unternehmen wird in der neuen Durchführungsform herausgehoben. Sie soll mehr Unternehmen zur Betriebsrente motivieren. Welche Haftungsrisiken könnten Firmen aktuell noch in den bestehenden Durchführungswegen der bAV schlummern haben?
Ein Kern des Sozialpartnermodells ist die reine Beitragszusage. Dadurch entfällt im Vergleich zu den etablierten Wegen die Pflicht des Arbeitgebers, für die Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung einzustehen. Vielmehr sagt er lediglich zu, bestimmte Beiträge zu entrichten. Das ist aus Sicht der Arbeitgeber ein wesentlicher Pluspunkt. Um auf weitere Haftungsrisiken der bisherigen Durchführungswege detailliert einzugehen, bedarf es einer gezielten Beratung der jeweiligen Arbeitgeber und der Analyse der bestehenden Versorgungswerke.
Besonders kleine und mittlere Unternehmen sollen mit dem Sozialpartnermodell angesprochen werden. Sie können sich einem Tarif anschließen - sitzen aber selbst nicht mit am Verhandlungstisch. Ist das kein Widerspruch? Müssten nicht gerade ihre Sorgen und Ideen stärker Berücksichtigung finden?
Die Arbeitgeber-Verbände vertreten ja auch die Interessen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), nicht nur von Konzernen. Zudem sind die am Rentenwerk beteiligten Unternehmen oder deren Obergesellschaften Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und arbeiten eng mit KMU zusammen, auch in der betrieblichen Altersvorsorge. Was wir über die Interessen dieser Unternehmen wissen, ist in unser Produkt durchaus mit eingeflossen.
...wir rechnen für 2019 mit fertigen Angeboten
Versicherungsbote: An wen können sich KMU und Arbeitgeber aktuell wenden, wenn sie das Sozialpartnermodell auch nutzen wollen?
Normann Pankratz: Da es Stand Anfang September noch keine Angebote von Tarifpartnern gibt, können sie das Modell noch nicht nutzen, genausowenig wie größere Unternehmen. Wir rechnen für 2019 mit ersten fertigen Angeboten, an denen sich dann auch KMU beteiligen können.
Der bürokratische Aufwand scheint weiterhin hoch, auch wenn Sie mit den Potentialen der Digitalisierung werben. Gerade für KMU ist das ein Hindernis. Kann und muss hier noch mehr getan werden, um den Verwaltungsaufwand zu senken?
Wir haben von Anfang an das Ziel verfolgt, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren und die Verwaltung möglichst einfach zu gestalten. Daher bietet Das Rentenwerk komplett digitale Prozesse über eine entsprechende Plattform. Unsere Kunden erhalten somit einen umfassenden digitalen Service. Eine Direktversicherung, wie wir sie anbieten, ist überdies ein bereits etabliertes Instrument, auch bei vielen KMU.
Zu den fünf bisher existierenden Modellen der Betriebsrente (Direktzusage, Unterstützungskasse, Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds) ist ein weiterer Weg hinzugetreten. Welche Durchführungswege könnten Ihrer Meinung nach in den Ruhestand geschickt werden?
Über den Zeitpunkt des Ruhestands entscheiden wir als Versicherer ja generell nicht. Aber im Ernst: Nach einer intensiven Sondierungsphase hat sich das Rentenwerk für eine fondsgebundene Direktversicherung entschlossen, die flexibel gestaltet werden kann. Dennoch heißt das nicht, dass wir die anderen Durchführungswege ablehnen. Sollten die Sozialpartner das wünschen, wären auch andere Lösungen denkbar.
Eine Prognose: Wird das Sozialpartnermodell irgendwann der dominierende Durchführungsweg in der bAV sein können? Weshalb und wann?
Das Modell kann durchaus sehr erfolgreich werden. Die Reform der Betriebsrente macht das Sparen fürs Alter attraktiv, insbesondere durch Zuschüsse und Kapitalanlagen, die mehr Rendite versprechen. Gerade Geringverdiener können profitieren, weil der Staat sie ergänzend unterstützt. Und wir tragen unseren Teil dazu bei, indem wir auf die Margen aus Kapitalerträgen und aus biometrischen Erträgen verzichten. So unterbreiten wir ein besonders transparentes, faires und kostengünstiges Angebot. Denn als genossenschaftlich geprägte Versicherer sind wir allein unseren Kunden verpflichtet, nicht den Interessen externer Aktionäre oder dem Votum von Kapitalmarkt-Analysten.
Hintergrund: Anfang Juni 2017 startete das Projekt "Das Rentenwerk". Die fünf Lebensversicherer Barmenia, Debeka, Gothaer, Huk-Coburg und die Stuttgarter arbeiten seither zusammen an einer gemeinsamen Betriebsrente. Dazu wurde ein Konsortium gegründet. Bei dem neuen Produkt handelt es sich um eine fondsgebundene Direktversicherung. Diese soll über ein eigens dafür gebautes Portal digital verwaltet werden. Ziel ist es, Arbeitgebern und Gewerkschaften die Betriebsrente nach dem Sozialpartner-Modell (bAV II) anzubieten. Bei diesen Policen müssen Arbeitgeber nicht mehr für die Leistungen aus der Versorgung ihrer Belegschaft haften. Stattdessen erhalten die Beschäftigten eine reine Beitragszusage - sitzen aber über die Gewerkschaften mit am Verhandlungstisch, um die Grundsätze der Betriebsrente auszuarbeiten.
Das Gespräch wurde Anfang Oktober aufgezeichnet und wurde zuerst im Versicherungsbote-Fachmagazin 02/2018 veröffentlicht.