Obwohl die beiden Unternehmer eine wichtige Schwachstelle des Provisionsmodells benennen: Im Zweifel werden Provisionen auch bei schlechter Beratung bezahlt oder sogar wenn gar keine Beratung stattfindet, so erlaubt ein Besuch ihrer Webseite die Frage, wie gewissenhaft und umfassend sie selbst beraten. Genau hierfür sollen im Idealfall die Provisionen fließen: Dass sich ein Vermittler Zeit dafür nimmt, den Bedarf eines Versicherungsnehmers und den passenden Vertrag zu ermitteln. Sowie später den Kunden weiterhin zu betreuen, etwa bei der Regulierung eines Schadens oder wenn der Vertrag angepasst werden muss. Im Zweifel eine umfassende und aufwendige Recherche.
Zusatztarife von lediglich zwei Anbietern empfohlen
Dass bei einer Online-Beratung hingegen durchaus Tücken lauern können, zeigt sich, wenn man die Seite kinder-privat-versichern.de aufruft und dort die einzelnen Ratschläge anschaut. Wer zum Beispiel eine private Zusatzversicherung für das gesetzlich versicherte Kind abschließen will, dem werden beim Klick auf „Unsere Tarifempfehlungen“ nur Policen der Allianz und Signal Iduna empfohlen. Kein Wunder: Es dürfte sich um jene beiden Anbieter handeln, mit denen die beiden Mehrfach-Vertreter kooperieren.
Hier stellt sich die Frage, warum das Insurtech als Mehrfachvertreter tätig ist. Vergleichbare Portale und InsurTechs sind in der Regel als Versicherungsmakler registriert - sie halten folglich eine größere Auswahl an Anbietern und Tarifen bereit. “Wenn Sie für Ihr Kind bei der medizinischen Behandlung keine Kompromisse eingehen wollen, empfehlen wir Ihnen, sich auch mit den Tarifen der Allianz und der Signal Iduna zu befassen“, heißt es auf der Webseite. Gilt das selbst dann, wenn das Kind bereits bei einem Wettbewerber einen guten und passenden Schutz gefunden hat? Hier hat man das Gefühl, dass das Eigeninteresse der Mehrfachvertreter auch die Ratschläge auf der Webseite prägen.
Ein weiteres Beispiel zur Beratungsqualität: Wer den „digitalen Berater“ des InsurTechs anklickt, wird auch gefragt, ob ein privat versichertes Elternteil mit seinem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Ist denkbar, dass die Abschlusswilligen gar nicht genau wissen, was die Konsequenzen sind? Sie werden auf eine fundierte Quelle verwiesen: „Mehr zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bzw. Versicherungspflichtgrenze (2017: 57.600 Euro pro Jahr) finden Sie bei Wikipedia“.