Trotz des Einwands, dass Nullzinsen vor Jahren wenig wahrscheinlich schienen, ist Kleinleins Kritik überzogener Versprechen und zu hoher Garantien berechtigt. Er könnte es nun darin bewenden lassen: Die Versicherer hatten sich in der Vergangenheit verkalkuliert und lockten aus diesem Grund die Kunden mit zu hohen Garantien, die nun auch in Form hoher nötiger Reserven die Versicherer belasten. Die doppelte Last hoher Garantien und hoher Reserven schränkt dabei den Spielraum für eine Überschussbeteiligung auf ein Minimum ein. Das mündet in seine Kritik, Versicherer hätten in der Vergangenheit mit unrealistischen Überschussbeteiligungen um Kunden geworben.
Für diesen Kritikpunkt ist jedoch ebenfalls eine Relativierung nötig: Selbst im Gabler Versicherungslexikon (mit Stand von 2017) ist, bezugnehmend auf den „Rohüberschuss“, zu lesen: Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen zwingen Lebensversicherungsunternehmen zu einer sehr vorsichtigen Kalkulation, so dass der Rohüberschuss mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit deutlich positiv ist. Laut gesetzlicher Mindestzuführungsverordnung (MindZV) sind Kunden mit vorgeschriebenen Quoten zudem an Überschüssen und Gewinnen zu beteiligen. Was lag da näher, als mit hohen Überschüssen um Kunden zu werben?
Kleinlein aber scheint mehr zu wollen, als den Versicherern im Nachhinein unrealistische Versprechen vorzuwerfen. So hätten sich die Unternehmen aus seiner Sicht davon verabschiedet, „eine angemessene Überschussbeteiligung zu gewähren“. Wenn aber die Kalkulation gewaltig schief ging, was ist dann „angemessen“? Nimmt man den Vorwurf wörtlich, dürfte nämlich nichts mehr an Überschüssen zu holen sein. Kleinlein aber kann sich nicht entscheiden, ob er den Versicherern ihre Fehlkalkulation vorwerfen will, oder ob er der Meinung ist, die Versicherer drücken sich um eine angemessene Überschussbeteiligung.
Werden Kunden angemessen an den Überschüssen beteiligt?
Der zweite Vorwurf zielt nämlich in eine andere Richtung: Die Bilanzen der Lebensversicherer werden als eine Art Black Box dargestellt. Für die Kunden ist in diesem Sinne nicht mehr ersichtlich, ob sie gemäß Mindestzuführungsverordnung angemessen beteiligt werden oder nicht. Und in der Tat greift Kleinlein diesen Vorwurf auf, wenn er meint: "Es wäre an der Zeit, dass die Versicherer endlich wirklich an dem gemessen würden, was sie früher garantiert haben - und das ohne die Rechentricks, wie sie sich aus Nachreservierungen, „Zinszusatzreserve“, „Sicherungsbedarf“ und „kollektiver RfB“ ergeben". Die Nachreservierungen dienen in dieser Vorstellung den Versicherern als Versteck für Gelder, die sonst an die Kunden zu zahlen wären.
Auch dafür ließen sich durchaus Indizien finden. So äußerte sogar Allianz-Vorstandschef Oliver Bäte, Bezug nehmend auf die Lebensversicherung, jüngst im Interview mit der Süddeutschen: Es gäbe „immer noch Produkte, die der Kunde kaum verstehen kann und bei denen wir als Unternehmen ehrlich gesagt den Kundennutzen auch nicht richtig verstehen.“ Dass solch komplexe Produkte in hochkomplexen Bilanzen der Lebensversicherer Schlupflöcher bieten, um Überschüsse kleinzurechnen, ist denkbar. Allerdings liegt gerade in der Komplexität der Bilanzen ein Problem: Der Beweis für diese "Rechentricks" lässt sich nur schwer erbringen. Für Außenstehende sind die Bilanzen der Lebensversicherer oft ein Buch mit sieben Siegeln. Auch das könnte man aus Verbraucher-Perspektive mit gutem Recht kritisieren. Kleinlein aber versucht, seinen Vorwurf, die Versicherer halten dem Kunden Gelder vor, mit einem rhetorischen Trick zu begründen.
„Versprechen“ werden zu „Garantien“
Statt nämlich zu erklären, wie denn solche "Rechentricks" funktionieren, definiert Kleinlein die unrealistischen Versprechen auf hohe Überschussbeteiligungen einfach in garantierte Leistungen um. So hätte man zwar nicht die Höhe der Überschussbeteiligung garantieren können. Dass es aber überhaupt eine Überschussbeteiligung gibt, wäre „schon garantiert“.
In der folgenden Argumentation behandelt Kleinlein nun die unrealistischen Versprechen tatsächlich, als wären es garantierte Leistungen, für die man die Versicherer sogar haftbar machen kann. Denn gäbe es Rechentricks bei den Reserven nicht, dann wäre die Versicherungsbranche längst kollektiv vor Gericht angeklagt - wegen Nichteinhalten der versprochenen Überschussgarantie. Überschüsse und Garantien finden hier in einem Wort zusammen – und Kleinleins Polemik verliert jede Trennschärfe. Der Verbraucherschützer macht es sich, mit seiner Verurteilung, bei dem schweren und komplexen Thema "Lebensversicherungen" zu leicht.
Das Wichtigste aber bleibt Kleinlein in seiner Argumentation dem Leser schuldig: Den Beweis nämlich, dass Versicherer tatsächlich in Reserven Überschüsse verbergen, die an die Kunden auszuzahlen sind. Und so fällt ihm auch ein Widerspruch nicht auf, wenn er die Nachreservierungs- Posten geradezu als Erfindung der Versicherungswirtschaft verkauft, um mit "Rückendeckung" der Politik Kundengelder zu unterschlagen: Die Versicherer nämlich hätten sich mit ihrem Engagement um gelockerte Regeln bei der Zinszusatzreserve selber um dankbare "Rechentricks" gebracht, den Kunden Gelder vorzuenthalten.