Dass die steigenden Eigenanteile tatsächlich für viele Menschen ein Problem werden, zeigten Zahlen der privaten Pflegeversicherer von Ende Juli 2018. Innerhalb eines halben Jahres kletterte der bundesdurchnittliche Betrag, den Pflegebedürftige beziehungsweise ihre Angehörigen bei Unterbringung in einem Pflegeheim selbst tragen müssen, um knapp 80 Euro auf 1.830,84 Euro im Monat. Im Mai 2017 hatte der Wert sogar noch bei 1.696 Euro gelegen - immerhin 134,84 Euro weniger. Hier gilt es zu beachten, dass die Pflegeheimkosten regional stark variieren, abhängig unter anderem von der Bezahlung der Pfleger (der Versicherungsbote berichtete).
Vielen Menschen droht deshalb Armut, wenn sie auf Pflege angewiesen sind, so zeigen auch Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Zum Jahresende 2016 bezogen 440.000 Menschen Sozialhilfe, weil ihre Einkünfte zusammen mit den Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichten, alle Pflegeleistungen zu bezahlen. Das Sozialamt zwingt hierbei zunächst Angehörige in gerader Linie, für den Unterhalt der Pflegebedürftigen aufzukommen: in der Regel der Ehepartner (auch Geschiedene) und die leiblichen Kinder.
Seit Inkrafttreten des 2. Pflegestärkungsgesetzes werden in den Pflegeheimen von den Patienten einheitliche Eigenanteile erhoben, unabhängig vom Pflegegrad. Die Kosten für den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) setzt sich hierbei zusammen aus den pflegebedingten Kosten der Pflegerade 2 bis 5, den Kosten für die Unterkunft und Verpflegung sowie für notwendige Investitionen.