Auf einen Punkt hoben die Richter besonders ab: So hätte der Vermittler auch Lücken im Prospekt erklären müssen. Die Kauf- und Verwaltungsverträge hätten den Käufern suggeriert, dass die zu erwartenden Mieten „garantiert“ seien und eine Versicherung gegen alle Risiken daraus bestehe, so dass im Falle eines Totalverlusts den Anlegern ein gleichwertiger Container übertragen wird. Das sei nicht der Fall gewesen. Stattdessen hätten die übernommenen Garantien unter dem Vorbehalt erheblicher Risiken gestanden:
- P&R hatte keine Mietausfallversicherung abgeschlossen, um die Mieten abzusichern
- Die "garantierten" Miet-Einnahmen waren im Falle einer Insolvenz gefährdet.
- Falls kein Nachmieter für einen Container gefunden werden konnte, wenn der bisherige Mieter abspringt oder in Zahlungsschwierigkeiten gerät, sei ebenfalls mit einem Ausfall der Mieten zu rechnen gewesen. Speziell nach der Finanzkrise, als der Welthandel einbrach, hatte P&R Probleme, die Container an Reedereien zu vermieten.
„Darüber, dass in diesem Fall ein Totalverlustrisiko bis hin zur Privatinsolvenz der Anleger besteht, schweigen die Prospekte“, heißt es zur Begründung des Urteils. Der Vermittler hätte über die Risiken aufklären müssen. Rechtskräftig ist der Richterspruch noch nicht.
Andere Urteile zu Gunsten der Vermittler
Vielen Geschädigten macht dieses Urteil Hoffnung. Das Handelsblatt weist jedoch in einem Artikel darauf hin, dass auch mehrere Privatanleger vor Gericht unterlegen gewesen seien. So habe das Landgericht Flensburg zwei Klagen von Anlegern abgeschmettert, die jeweils 17.000 Euro und 32.000 Euro bei P&R investiert hatten. Ein ähnliches Urteil fällte das Landgericht in Ansbach (Az. 3 O 557/18, ebenfalls nicht rechtskräftig).
Das Gericht "ging hierbei von einer reinen Containerbestellung aus, so dass den beklagten Vermittler keine Aufklärungspflichten trafen", erklärt Jan C. Knappe aus der Münchener Kanzlei Dr. Roller & Partner dem "Handelsblatt". Hier spiele vor Gericht auch der feine Unterschied zwischen Beratung mit Aufklärungspflicht und reiner Vollstreckung einer Kauforder ("execution only") eine Rolle.
Anmeldefristen beachten!
Die Verbraucherzentrale Hamburg argumentiert: "Nun ist jeder Fall anders gelagert, doch zeigt das Urteil der Erfurter Richter, dass Anleger durchaus mit Aussicht auf Erfolg Schadensersatz von ihren Vermittlern verlangen können, wenn diese sie nicht vollständig über die mit der Investition verbundenen Risiken aufgeklärt haben". Das Gericht habe die Pflichten von Finanzvermittlern, die P&R-Verträge vermittelt haben, sehr detailliert aufgezeigt. Dabei gelte es auch, Verjährungsfristen zu beachten, wenn man in der Sache klagen will. Um Forderungen in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von P&R-Chef Heinz Roth geltend zu machen, ende die Anmeldefrist am 18.04.2019.