Mehr als jeder fünfte Vermittler (22 Prozent) beklagt fallende Einnahmen infolge der überarbeiteten EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie, sofern er Auswirkungen des Gesetzes auf seine Tätigkeit beobachtet. Das geht aus der aktuellen BVK-Strukturanalyse für die Jahre 2017/18 hervor. Zugleich zeigt die Umfrage aber ein differenziertes Bild: So gaben 75 Prozent an, dass sie gleichbleibende und leicht steigende Einnahmen haben. Ein Wermutstropfen der Umfrage: Nur sieben Prozent Makler nahmen daran teil.
Welche Auswirkungen hat das IDD-Umsetzungsgesetz und die überarbeitete Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) auf Versicherungsvermittler? Dies ist eine Frage, auf die sich die jüngste BVK-Strukturanalyse des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) für die Jahre 2017 und 2018 bezog. Schließlich brachten die neuen Regeln neue Pflichten mit sich: etwa 15 Stunden Weiterbildung jährlich sowie ein umfassenderes Beschwerdemanagement, um nur zwei Beispiele zu nennen. All das kostet die Vermittler Zeit und Geld.
Zu bedenken ist, dass das Gesetz noch frisch ist und überhaupt erst im Februar 2018 in Kraft trat: die zugehörige Verordnung, welche die praktische Umsetzung regelt, kam sogar erst im Dezember 2018 hinterher. Die Strukturanalyse des BVK kann also bestenfalls erste Tendenzen in den Blick nehmen. Und wie auch bei früheren Umfragen fällt auf, dass sich Versicherungsmakler kaum beteiligt haben: ganze sieben Prozent der rund 2.500 befragten Vermittler waren als Makler tätig. Der BVK ist ein Verband, in dem mehrheitlich Vertreter organisiert sind: Das spiegelt auch die Studie wieder.
22 Prozent der Betroffenen mit sinkenden Einnahmen
Wie der BVK in einem Pressetext berichtet, wurden die teilnehmenden Vermittler explizit nach den Auswirkungen des IDD-Umsetzungsgesetzes gefragt. Immerhin 45 Prozent der Teilnehmer gaben an, sie hätten Änderungen ihrer Vergütung erfahren, die sie auf die EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie zurückführen. 22 Prozent mussten dabei fallende Einnahmen verkraften. 75 Prozent gaben jedoch zu Protokoll, sie hätten gleichbleibende oder leicht steigende Erträge zu verzeichnen.
Die Auswirkungen sind also durchwachsen, so lassen sich die Zahlen deuten. Genauere Ergebnisse will der BVK erst kommenden Monat in seiner Verbandszeitung veröffentlichen. Dennoch will der Verband die Ergebnisse nutzen, um Druck auf den Gesetzgeber zu machen, etwa um einen Provisionsdeckel abzuwenden:
"Belastungsgrenze erreicht!"
„Die Ergebnisse der Strukturanalyse bestätigen uns in der Einschätzung, dass eine deutliche Belastungsgrenze der Vermittlerbetriebe erreicht ist“, kommentiert BVK-Vizepräsident Andreas Vollmer die Ergebnisse. „Wir werden sie als solide Argumentationsgrundlage gegenüber der Politik, dem Gesetzgeber und den Versicherern verwenden.“
Ein Grund ist auch, dass die Vermittler steigende Kosten und einen Mehraufwand beobachten. 57 Prozent der Teilnehmer hatten betriebliche Kostensteigerungen, berichtet der Verband. Und jeder zweite Teilnehmer hält den bürokratischen Aufwand hoch bis sehr hoch, den die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit sich bringt.
Während der BVK-Pressetext vor allem negative Auswirkungen des IDD-Umsetzungsgesetzes hervorhebt: höhere Kosten und sinkende Einnahmen, sei auch an mögliche positive Folgen der Gesetzesreform erinnert. Die hohen Anforderungen an Weiterbildung und Sachkunde tragen dazu bei, die Vermittlertätigkeit als spezialisierten Fachberuf zu etablieren, der hohe Qualitätsstandards erfordert. Das könnte auch eine Marktbereinigung unterstützen, so dass speziell Nebenberufler und wenig qualifizierte Kräfte ausscheiden (der Versicherungsbote berichtete). Verschärfte Vorschriften, um Interessenskonflikte bei der Vergütung zu vermeiden, dienen außerdem dem Kundeninteresse. Hier sind die genauen Auswirkungen weiter durch differenzierte Studien unter die Lupe zu nehmen.