Heute beschäftigt sich das Bundeskabinett mit dem umstrittenen Provisionsdeckel für Lebensversicherungen, wie FONDS professionell berichtet. Auch existiere inzwischen ein zwischen den Bundesministerien abgestimmter Referentenentwurf. Demnach sollen ab 2022 Abschlussprovisionen aus Altverträgen ungültig werden, die nicht mit den neuen Regeln des Deckels vereinbar sind. Das betrifft vor allem Verträge aus den letzten zweieinhalb Jahren.
„Gut Ding will Weile haben“, lautet ein bekanntes Sprichwort. Beim umstrittenen Provisionsdeckel in der Lebensversicherung aber stellt sich eher die Frage, ob denn eine unerwartet ausgedehnte Frist zu Verbesserungen des Referentenentwurfs führte. Stand doch schon zwei Mal der Deckel auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts und wurde wieder von der Tagesordnung genommen. Das deutete auf Uneinigkeiten. Zuletzt hieß es, der Deckel stecke zwischen den Ressorts fest (der Versicherungsbote berichtete). Und da sich schon die einzelnen Ministerien nicht einig schienen, erhoffte sich die Vielzahl der Kritiker in der Branche einen baldigen Abgesang auf die umstrittene Gesetzreform. Jedoch: Die Hoffnungen waren zumindest nach jetzigem Stand vergebens.
Ministerien scheinen sich einig
Denn das Portal FONDS professionell berichtet mit gestrigem Datum: Ein zwischen den Ministerien abgestimmter Referentenentwurf zum Provisionsdeckel in der Lebensversicherung liege nun vor. Und heute soll es auch endlich so weit sein: Der Deckel wird Thema des Bundeskabinetts. Dem Versicherungsboten liegt der Entwurf zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.
Da das Portal über ein Exemplar des jetzigen Entwurfs verfügt, kann es zwei Überraschungen verkünden. Zum einen: Der Referentenentwurf gibt einen neuen Zeitplan vor. So soll das Gesetz erst am 1. Januar 2021 in Kraft treten. Außerdem behauptet das Portal: „Sehr verklausuliert“ schreibe der Entwurf vor, dass Ansprüche auf Abschlussprovisionen aus Altverträgen, die über 40 Promille hinausgehen, ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr gelten sollen. FONDS professionell erinnert daran, dass die Zillmerung der Provisionen sich meist über fünf Jahre erstreckt – weswegen von den neuen Regeln nur Verträge betroffen wären, die nach Ende 2016 abgeschlossen sind.
Wurde auf die Kritik reagiert?
Ansonsten jedoch gäbe es nur „Änderungen im Detail“. So bleiben die maßgebenden Richtwerte laut Portal gleich: Bei 25 Promille der Beitragssumme sollen die Provisionen und Courtagen in Zukunft gedeckelt werden, bei Erfüllung bestimmter Qualitätskriterien sind 40 Promille möglich. Auch an der umstrittenen Kontrollfunktion der Versicherer als „Hilfspolizisten der BaFin“ für die Zahlung höherer Provisionen scheint sich nichts geändert zu haben: Das Portal spricht von höheren Provisionen durch „Umstände“, die „die Versicherungsunternehmen kontrollieren müssen“. Zukünftige Kontrollrechte der Versicherer kollidieren hierbei insbesondere mit der Rolle des Maklers als Sachwalter des Kunden (der Versicherungsbote berichtete).
Ob und wie der nun abgestimmte Entwurf auf die vielen weiteren Kritikpunkte aus Stellungnahmen der Verbände reagierte, wird jedoch leider aus der Meldung nicht ersichtlich. So schreibt FONDS professionell zwar: Auch die Bestandspflegeprovisionen dürften „nicht zu hoch ausfallen“. Ob nun aber zum Beispiel zwischen Regeln für die Bestandspflegeprovision und für die Abschlussprovision mehr unterschieden wird oder ob noch immer sämtliche Vertriebsvergütung für die Bestandspflege einfach durch den Entwurf der Abschlussprovision zugeschlagen wird, geht aus der Meldung nicht eindeutig hervor.
Es bleibt also spannend bei der Frage, wie es mit dem Provisionsdeckel in der Lebensversicherung weitergeht. Jedoch hat sich eine Hoffnung des Großteils der Branche und der vielen Kritiker nach jetzigem Stand zerschlagen: Dass der Gesetzentwurf auf ewig zwischen den Ressorts stecken bleibt.