Vollwaisenrente erhalten Kinder, wenn sie nach Tod eines Elternteils keinen Elternteil mehr haben, der „unbeschadet der wirtschaftlichen Verhältnisse unterhaltspflichtig ist“. Bedingungen definiert Paragraph 48 Absatz 2 SGB VI. Die Vollwaisenrente beträgt 20 Prozent der Versichertenrente, auf die der Verstorbene Anspruch gehabt hätte.
Insgesamt sind 724 Kinder und junge Erwachsene betroffen, die in 2018 erstmals als Vollwaise eine Rente bezogen. Ihr durchschnittlicher Rentenzahlbetrag lag bei 368,31 Euro.
Beim Alter der Betroffenen, die in 2018 erstmals Vollwaisenrente bezogen, zeigt sich folgendes Bild:
- Vier Kinder waren unter einem Jahr alt, als sie aufgrund eines verlorenen Elternteils erstmals Vollwaisenrente bezogen.
- Zehn Kinder waren im Alter von einem Jahr bis vier Jahre.
- Neunzehn betroffene Kinder, die in 2018 erstmals eine Vollwaisenrente bezogen, waren im Alter von fünf Jahren bis neun Jahre.
- 28 Kinder waren im Alter von zehn Jahren bis 14 Jahre.
- 131 Kinder waren zwischen 15 Jahre und 18 Jahre alt, als sie erstmals eine Vollwaisenrente erhielten.
- 531 Betroffene kommen hinzu, die mit einem Alter zwischen 19 Jahren und 27 Jahren eine Vollwaisenrente erstmals in Anspruch nehmen mussten – trotz des Erwachsenen-Alters erhalten sie eine Waisenrente, weil sie zum Beispiel studierten oder einer Ausbildung nachgingen.
- Von einem vollwaisen Kind wurde das Alter nicht erfasst.
Für den Gesamtbestand in 2018 weist die Statistik folgende Zahlen aus:
297.633 Kinder und junge Erwachsene bezogen in 2018 eine Halbwaisenrente, der durchschnittliche Rentenzahlbetrag lag bei 189,38 Euro. Hinzu kommen 6.287 Betroffene, die eine Rente als Vollwaise beziehen mussten. Hier lag der durchschnittliche Rentenzahlbetrag bei 399,67 Euro. Allen Zahlen des Berichts liegt die "Statistik der Deutschen Rentenversicherung/ Rente 2018" zugrunde.