Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) weigert sich laut einem Zeitungsbericht mitzuteilen, wie viel der Vorstand insgesamt verdient. Das bedeutet sehr wahrscheinlich einen Verstoß gegen das Handelsgesetzbuch. Dennoch will der Allfinanzvertrieb nichts an der bisherigen Praxis ändern: und beruft sich auf eine Sonderklausel zum Schutz der Vorstände.
Was verdienen die Vorstände von Europas größtem Allfinanzvertrieb? Die Antwort ist schnell gegeben: Wir wissen es nicht. Denn seit Jahren würden die Vorstandsbezüge nicht im Geschäftsbericht veröffentlicht, so berichtet Versicherungskorrespondent Herbert Fromme in der „Süddeutschen Zeitung“ vom Mittwoch.
Die „Geheimsache Vorstandsgehälter“ könnte für den Allfinanzvertrieb aber zu einem Problem werden. Fromme zitiert aus einem Prüfbericht des Ratinghauses KPMG, das jährlich die Bilanzen des Unternehmens unter die Lupe nimmt. Dort wird festgestellt, dass die fehlende Transparenz gegen Vorgaben des Handelsgesetzbuches verstößt. Im § 314 HGB ist angegeben, dass die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder im Anhang des Geschäftsberichtes anzugeben sind. Auch, um bei Geschäftspartnern, Kunden und Konkurrenten Transparenz zu schaffen.
Gilt Ausnahmeregel des HGB?
Obwohl es ausreicht, die Gesamtbezüge des Vorstandes zu nennen, fehle diese Angabe in der DVAG-Bilanz, so monieren die Wirtschaftsprüfer laut Zeitungsbericht in einem Bestätigungsvermerk vom 19. März 2019. Und verweisen auf das Handelsgesetz.
Gegenüber der "Süddeutschen" berief sich eine Sprecherin hingegen auf eine Sonderregel. Diese gilt, wenn eine Aktiengesellschaft nicht an der Börse notiert ist, denn § 286 Absatz 4 des Handelsgesetzbuches erlaubt eine Ausnahme der Veröffentlichungspflicht. Sie ist allerdings an eine strenge Vorgabe gebunden: Aus der Zahl muss ersichtlich sein, wie viel konkret ein einziges Vorstandsmitglied verdient hat, in diesem Fall wohl Firmenlenker Andreas Pohl.
Ob diese Sonderregel tatsächlich greift, darf zumindest bezweifelt werden. Denn obwohl es ausreicht, die Gesamtbezüge des Vorstandes zu nennen, fehle auch diese Angabe in der DVAG-Bilanz, so monieren die Wirtschaftsprüfer laut Zeitungsbericht in einem Bestätigungsvermerk vom 19. März 2019. Denn die DVAG hat zehn Vorstände, aus ihren Bezügen würde sich die Zahl summieren. Mit anderen Worten: Was Firmenchef Andreas Pohl konkret verdient, würde die Deutsche Vermögensberatung nicht verraten, wenn sie diese Angabe wenigstens nennen würde.
Rekordergebnis und Vermittlerwachstum
Während KPMG also die fehlenden Angaben beanstandet und auf das Handelsgesetzbuch verweist, wolle die DVAG an der jetzigen Praxis nichts ändern, berichtet die "Süddeutsche". Dabei konnte das Magazin nicht herausfinden, ob der Vertrieb sogar Bußgelder akzeptiert, um die Zahlen weiterhin geheimzuhalten. Darben muss Firmenlenker Andreas Pohl sehr wahrscheinlich nicht: Im letzten Jahr erlöste die DVAG einen Umsatz von 1,57 Milliarden Euro. Das Ergebnis vor Steuern kletterte um 10,7 Prozent auf 283,3 Millionen Euro (der Versicherungsbote berichtete).
Bei den Rekordzahlen profitierte die DVAG im Vorjahr auch davon, dass sich zum 1. Juli 2018 rund 2.800 Ausschließlichkeitsvertreter der Generali als Handelsvertreter dem Vertrieb anschlossen. Nach konzerneigenen Angaben wuchs der Zahl an hauptberuflichen Vermögensberatern von 14.500 zum Jahresende 2017 auf über 17.000 zum Jahresende 2018 an. Auch der Kundenbestand legte binnen Jahresfrist deutlich zu: von sechs Millionen auf knapp acht Millionen.