Das Problem aber: Versicherer haften mit Deckel. Darauf verweist bereits das Statement des Zurich-Sprechers gegenüber Reuters. Denn „ohnehin“ seien ja die Policen für die Töchter „auf 110 Millionen Euro pro Jahr und Reiseveranstalter gedeckelt“. Die Frage stellt sich demnach: Ist der Schaden auch in ausreichender Höhe gedeckt? Es gibt Zweifel.
Verbraucherzentrale: Vorwürfe an die Regierung
So erhebt aktuell der verbrauchernahe Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) über seinen Vorstand Klaus Müller Vorwürfe gegenüber dem Gesetzgeber. Denn schon länger machten die Verbraucherschützer auf das Problem aufmerksam, dass „der Höchstbetrag der Absicherung von 110 Millionen Euro pro Reiseveranstalter und Jahr deutlich angehoben werden“ müsste. Dass es überhaupt eine solche Haftungsgrenze bei der Schadensumme gibt, ist dem Paragraphen 651r des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geschuldet.
Vzbv-Vorstand Müller erinnert auch daran, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vor drei Jahren angekündigt hatte, ein Gutachten darüber einzuholen, ob und um wieviel der Höchstbetrag angehoben werden muss. Ein solches Gutachten aber liege bis heute nicht vor.
Bereits im März diesen Jahres (und damit noch vor der Thomas Cook-Pleite) hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband schon einmal gewarnt und forderte zudem in einer Pressemitteilung eine Insolvenz-Versicherung für Fluggesellschaften. Würden doch die Pleiten „unter anderem von Air Berlin, Niki und Germania“ zeigen: Insolvenzen von Fluggesellschaften sind mittlerweile keine Ausnahme mehr.
Kunden könnten sogar auf Kosten sitzen bleiben
Was aber bedeutet jene nun eingetretene Situation, die den vzbv im Nachhinein als Rufer in der Wüste erscheinen lässt? Was folgt letztendlich für die Verbraucher? Laut einem Bericht der FAZ droht: Reicht die gedeckelte Versicherungssumme nicht für alle Zahlungen aus, könnten Kunden nach deutschem Recht nur anteilig Erstattungen bekommen. Demnach blieben sie letztendlich auf einem Teil ihrer Kosten sitzen.
Und dabei ist aus Sicht von Kritikern nach jetzigem Stand nicht einmal geklärt, ob die Maßgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs für die Insolvenz von Reiseunternehmen überhaupt einer Überprüfung durch EU-Recht standhalten würden. Müsste diese Frage aber nun durch Gerichte geklärt werden, dauert das eine lange Zeit. Die Kunden hätten bis dahin das Nachsehen.