Das Vorgehen zur Gesetzesänderung freilich wird von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion selbst als „ungewöhnlich“ bezeichnet. Denn geschehen soll der Eingriff ins Versicherungsteuergesetz über den Umweg des Gesetzes zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien. Ziel des Gesetzes ist es eigentlich, einen „glaubwürdigen Abwicklungsrahmen“ zu schaffen, der unterschiedlichen Geschäftsmodellen von typischen Kreditinstituten und zentrale Gegenparteien (CCP) Rechnung trägt.
Als „Zentrale Gegenpartei“ werden Kontrahenten bezeichnet, die zwischen die Vertragsparteien einer börslichen oder außerbörslichen Transaktion treten und sowohl Käufer für jeden Verkäufer als auch Verkäufer für jeden Käufer sind. Das neue Gesetz soll laut Bundesregierung eigentlich dazu dienen, Kosten eines Ausfalls einer CCP für die Steuerzahler zu minimieren und damit Risiken des Finanzmarkts zu reduzieren, die zu Lasten der Steuerzahler gehen. Wie sich beide Ziele – ein Rahmen für bestimmte Transaktionsgeschäfte sowie ein reduzierter Steuersatz für Versicherungen gegen Naturgefahren – vereinbaren lassen, geht aus der Presseerklärung der CDU/CSU-Fraktion leider nicht hervor.
Begründet jedoch wird der ungewöhnliche Weg durch Zeitdruck: Das Versicherungssteuergesetz würde erst im Herbst in das parlamentarische Verfahren eingebracht, weswegen Landwirte im schlechtesten Fall einen erneuten Dürresommer ohne Versicherung überstehen müssten. Wann aber das Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien beschlossen wird, scheint nach jetzigem Stand ebenfalls noch ungewiss. Laut Dokumentations- und Informationssystem des Bundestags (DIP) befand es sich am 12. Dezember 2019 erst in der Beratung und wurde dann an den Finanzausschuss überwiesen.