Die Zahl der Kundenbeschwerden beim Versicherungsombudsmanns ist weiter rückläufig. So zählte die Schlichtungs- und Beschwerdestelle der Versicherungswirtschaft im vergangenen Jahr in Summe 17.528 Beschwerden. 2018 waren es noch 18.956 Beschwerden.
Wer Ärger mit der Versicherung hat, etwa weil sie mutmaßlich einen Schaden nicht bezahlen will oder die Bearbeitung hinauszögert, kann sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Die Schlichtungsstelle der Versicherungsbranche verspricht, schnell und unbürokratisch die Ansprüche des Kunden zu prüfen und zwischen beiden Streitparteien zu schlichten. Für Verbraucher ist das Verfahren kostenfrei. Ist das Versicherungsunternehmen zudem Mitglied des Vereins Versicherungsombudsmann e. V., muss es den Schiedsspruch akzeptieren, solange der Streitwert 10.000 Euro nicht übersteigt.
Nun hat der Versicherungsombudsmanns den Tätigkeitsbericht für das Jahr 2019 veröffentlicht. Unter anderem wird aus dem Bericht ersichtlich, in welchen Sparten (ausgenommen Kranken- und Pflegeversicherung) es die meisten Beschwerden gab. Ingesamt zeigt sich eine freundliche Entwicklung für die Branche. Denn im vergangenen Jahr wurden 17.528 Beschwerden eingereicht. Das ist ein Minus von 1.428 Beschwerden. Die große Mehrheit der Eingaben richtete sich direkt an die Versicherer. Auch hier sank die Anzahl von 18.218 auf 16.928 Rügen. Über Vermittler beschwerten sich vergleichsweise sehr wenige Kunden. Hier fiel die Zahl der Beschwerden um 22 auf lediglich 261 Beschwerden. Davon waren jedoch 143 unzulässig, was netto 118 ergibt.
„Bei 17.528 eingegangenen Beschwerden in 2019 machen die Beanstandungen über Vermittler gerade einmal 0,67 Prozent aus“, sagt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Auf diese äußerst geringe Beschwerdequote über unseren Berufsstand können wir sehr stolz sein. Die Zahlen der unabhängigen Schlichtungsstelle beweisen eindrucksvoll Jahr für Jahr, dass unser Berufsstand verbraucherfreundlich und fair mit den Kunden umgeht.“
Von den insgesamt 17.528 eingereichten Beschwerden waren laut Ombudsmann 4.527 Unmutsäußerungen unzulässig. In den meisten Fällen hatte kein eigener versicherungsvertraglicher Anspruch vorgelegen (1.039) oder der Vorwurf wurde durch den Beschwerdeführer nicht weiterverfolgt (825). Auch die durchschnittliche Verfahrensdauer der zulässigen Beschwerden sei noch einmal gesenkt worden. Diese lag nun durchschnittlich bei 77 Tagen (80).
Sorgenkind Numero eins ist die Lebensversicherung. Zwar ist die Zahl der Beschwerden um genau 11 auf 3.683 Beschwerden gefallen. Dennoch konnte die Rechtsschutzversicherung mit den meisten Beschwerden abgelöst werden. Denn die Zahl der Unmutsäußerungen zu Rechtsschutz-Police sank von 4.146 auf 3.561. Auf Rang drei liegen die Beschwerden zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier waren es noch 1.529 Eingaben.
Aktuelle Zahlen zu Erfolg oder Misserfolg der Schlichtung aber liegen momentan noch nicht vor, denn diese werden nicht mit dem jährlichen Tätigkeitsbericht, sondern erst mit einem umfangreicheren Jahresbericht des Ombudsmanns – zu einem späteren Zeitpunkt – veröffentlicht.