Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Deutschen Steuerberater Versicherung die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb entzogen. Die Pensionskasse prüft nun rechtliche Schritte gegen die Anordnung.
Die Pensionskasse der Steuerberater befindet sich schon seit längerer Zeit in Schieflage. Bereits im Dezember 2018 hatte die Pensionskasse der Steuerberater einräumen müssen, dass sie seit einem Jahr die Solvenzanforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht erfüllen kann. Der Versicherer verfügte einfach nicht über genug Eigenkapital, um die Renten seiner Mitglieder auch langfristig zu garantieren.
Konkret hätte der Versicherungsverein Ende 2017 rund 39,7 Millionen Euro als Solvabilitätskapital vorweisen müssen, um die erforderliche SCR-Quote zu erfüllen. Der Anbieter verfügte aber nach damaligen Zahlen nur über knapp 22 Millionen Euro an Eigenmitteln. Das entsprach 55 Prozent der vorgeschriebenen Kapitalausstattung. Infolge der Probleme musste die Pensionskasse der BaFin einen Sanierungsplan vorlegen. Die Aufsichtsbehörde kann Anbieter in finanzieller Schräglage zwingen Maßnahmen zu ergreifen, um die Eigenmittel aufzustocken und Risiken abzufedern. Monatlich müssen die betroffenen Gesellschaften Bericht erstatten.
Im Juni 2019 vermeldete die Pensionskasse, dass sich die rund 8.000 Versicherten auf höhere Beiträge und gekürzte Renten einstellen müssen. Auch die Inhaber von nachrangigen Schuldverschreibungen der Gesellschaft sollen auf Zinsen verzichten. Im Dezember 2019 wurde schließlich der Garantiezins auf 2,25 Prozent begrenzt. Von den Kürzungen betroffen sind alle Verträge. Diesen Schritt sah die Vertreterversammlung als notwendig an, um die Pensionskasse zu sanieren.
Nun vermeldet die Pensionskasse via Adhoc-Meldung, was die BaFin bereits im vergangenen Jahr angedroht hatte. Damals hatten die Finanzwächter den vorgelegten Finanzierungsplan als nicht genehmigungsfähig abgelehnt und den Widerruf der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb angekündigt. Dies ist mit Bescheid zum 6. Februar nun auch formell geschehen. Folglich dürfte die Pensionskasse künftig kein Neugeschäft mehr schreiben. Allerdings wurde die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheides nicht angeordnet. Ergo ist der Bescheid noch nicht bestandskräftig. Deshalb sollen nun rechtliche Schritte gegen diese Anordnungen der BaFin geprüft werden.