Droht die Übertragung der Aufsicht der Finanzanlagenvermittler auf die BaFin kurz vor Ultimo zu scheitern? Offenbar zweifeln Teile der Union an den Plänen.
Eigentlich sollte auf Vermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) ein baldiger Wechsel der Aufsicht zukommen. Sie sollen ab dem 1. Januar 2021 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt werden. Aktuell werden die Vermittler in neun Bundesländern von den Gewerbebehörden überwacht. In sieben Bundesländern sind die Industrie- und Handelskammern zuständig.
Auf den Wechsel in Richtung BaFin hatte sich die Große Koalition im vergangenen Jahr geeinigt. Inzwischen war der Plan des Bundesfinanzministeriums in einen Referentenentwurf gegossen worden. Mit dem Entwurf sollte sich das Bundeskabinett am 19. Februar befassen.
Doch wie es scheint, gibt es wohl Zweifel an den Plänen. So hatten zuletzt unter anderem Verbände und IHKen ihren Unmut geäußert. „Es würde mit diesem Gesetz eine zusätzliche Kostenbelastung aber insbesondere eine extreme bürokratische Belastung für den Mittelstand ohne adäquaten Nutzen geben.“, erklärte Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender AfW-Vorstand. In die gleiche Kerbe hatte die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein geschlagen. „Aus unserer Sicht besteht für eine Änderung der Aufsicht keine Notwendigkeit, dies wäre sogar kontraproduktiv“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführers Jürgen Steinmetz. Nach Ansicht des Handelskammer-Funktionärs gibt es aktuell keine Defizite bei der Aufsicht. „Weder gab es in der Vergangenheit hierüber Beschwerden noch sonstige Anhaltspunkte“, betont Steinmetz.
Für seine ablehnende Haltung nennt Steinmetz vor allem zwei Gründe. Die BaFin sei als Aufsichtsbehörde zentral strukturiert und habe wenig Erfahrung mit Kleingewerbetreibenden. „Für die Aufsicht über 38.000 Vermittler müssten neue Strukturen aufgebaut werden, die wiederum von den Vermittlern getragen werden müssten“, sagt das CDU-Mitglied. „Die Kosten für eine Erlaubnis würden sich nach derzeitigen Berechnungen um das Vier- bis Sechsfache erhöhen.“
Wie sehr auch die Große Koalition an der Übertragung der Aufsicht zweifelt, legt eine Rede des CDU-Bundestagsabgeordneten Carsten Brodesser Nahe. Darüber berichtet das Fachportal "FondsProfessionell". "Bei einer schrittweisen Übertragung dieser Aufsicht auf die Bafin muss man tatsächlich die Frage nach dem Mehrwert und der damit verbundenen Bürokratie sowie der zusätzlichen Kosten stellen", sagte Brodesser am 12. Februar 2020 im Deutschen Bundestag. So solle sich die Übertragung auf die Einhaltung des Prüfungskataloges der dezentralen Aufsichtsbehörden beschränken. Die operative Beaufsichtigung der Vermittlungsaktivitäten könne damit "in den bewährten Händen" der Industrie- und Handelskammern (IHKen) sowie der Gewerbeämter verbleiben, schreibt das Fachportal.
Überdies würden die aktuellen Aufsichtsbehörden um die Gewerbeämter sowie die IHKen bereits die fachliche und persönliche Befähigung der Vermittler prüfen und jährliche Prüfungsberichte abfordern. "Dies geschieht dezentral, kostengünstig und lückenlos", so Brodesser. Wie es mit dem Referentenentwurf und damit verbunden mit dem Aufsichtswechsel weiter gehen soll, ist momentan unklar. Aktuell befinde sich der Entwurf in der Ressortabstimmung. Zudem plane die Union das Thema noch einmal mit der Koalition sowie den restlichen Fraktionen zu beraten.