Rentenkommission will neue Beamte in die gesetzliche Rentenkasse zwingen

Quelle: Alexas_Fotos@Pixabay.com

Neue Beamte sollen sich künftig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichern müssen: Das ist einer der wenigen Vorschläge, auf den sich die Rentenkommission der Bundesregierung einigen konnte. Trotzdem sollen sie im Alter ähnlich viel Geld erhalten wie aktuell auch. Und für die Beitragszahler der gesetzlichen Rentenversicherung könnte das sogar teurer werden.

Bald gehen die Babyboomer in Rente: Sie werden dafür sorgen, dass sich in der gesetzlichen Rentenversicherung das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentnern massiv zu Ungunsten ersterer verändert. Kommen aktuell auf jeden Rentner drei Bürger im arbeitsfähigen Alter, werden es 2030 nur noch zwei Beitragszahler pro Ruheständler sein. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung eine Rentenkommission ins Leben gerufen, die Vorschläge für eine Reform der Rente ausarbeiten soll.

Ergebnisse der Rentenkommission enttäuschend

Die Erwartungen an die Rentenkommission waren riesig. Und wurden scheinbar enttäuscht: Wie „Der Spiegel“ und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ übereinstimmend berichten, konnten sich die Mitglieder in vielen Punkten nicht einigen. Stattdessen seien nur breite Korridore vereinbart worden, die relativ vage und unkonkrete Vorschläge vorsehen: wenn überhaupt.

Grund sei, dass sich die verschiedenen Vertreter aus u.a. Wissenschaft, Gewerkschaften, Arbeitgebern sowie Parteimitgliedern in vielen Punkten nicht haben einigen können. In vielen Fällen hätten Mitglieder Sondervoten eingelegt, um eine gemeinsame Abschlusserklärung zu verhindern.

Ein Beispiel: Von einer Mehrheit der Kommissionsmitglieder werde künftig ein gesetzliches Rentenniveau von 44 bis 49 Prozent vorgeschlagen, schreibt der „Spiegel“. Das ist nicht nur eine hohe Spanne. Zudem wolle sich die Kommission auch eines Tricks bedienen: Die Berechnungsgrundlage für das Rentenniveau solle derart geändert werden, dass das Sicherungsniveau zwar rechnerisch steige, nicht aber die tatsächlich gezahlten gesetzlichen Renten. Details dazu nennt das Magazin nicht.

Ein ähnlich breiter Korridor sei bei den Beiträgen zur gesetzlichen Rente angedacht, die zwischen 20 und 24 Prozent des Bruttolohns liegen sollen. Bis 2025 gilt aktuell noch eine sogenannte doppelte Haltelinie bei der Rente, wonach der Beitragssatz zur Rente nicht über 20 Prozent steigen und das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent fallen darf.

neue Beamte in die gesetzliche Rente

Auf einen Vorschlag konnten sich alle dann doch einigen, so berichten „Spiegel“ und „FAZ“ übereinstimmend. Demnach sollen sich neue Beamte künftig gesetzlich versichern müssen. Dies solle ein „gefühltes Gerechtigkeitsproblem“ lösen, zitiert der „Spiegel“ vorab aus dem Papier. Aktuell zahlen Beamte nicht in die Rentenkasse ein, erhalten aber Pensionen von mehr als 2.200 Euro brutto im Schnitt: finanziert aus Steuergeldern.

Wie gerecht dieser Vorschlag aber tatsächlich ist, könnte auch noch kontrovers diskutiert werden. Der „Spiegel“ weist darauf hin, dass die Beamten künftig keineswegs weniger Altersrente erwarten sollen. Stattdessen solle der Staat für die Beamten eine Zusatzversorgung aufbauen, die mögliche Einbußen ausgleicht: ebenfalls steuerfinanziert.

Höhere Beitragslast für gesetzlich Rentenversicherte?

Doch damit nicht genug. Für die Beitragszahler der Rentenkasse könnten sich die Beamten sogar als zusätzliche Last entpuppen. Zwar profitiere die Rentenkasse so lange, bis die Beamten ihre Rente ausgezahlt bekämen: aber nur eine Zeit lang. Dann aber könnten die Pensionäre die Rentenkasse umso stärker belasten. Der Grund: Nicht nur dürften sie im Schnitt weit höhere Renten erwarten als der „Durchschnittsrentner“. Zudem haben sie auch eine längere Lebenserwartung, schreiben „Spiegel“ und „FAZ“.

Fein raus wären womöglich jene, die eigene Versorgungswerke haben oder nicht in die Rentenkasse einzahlen: Ärzte, Rechtsanwälte, Freiberufler etc. Aktuell beteiligen sie sich über Steuergelder an der Finanzierung der Pensionen. Künftig könnte sich diese Last deutlich reduzieren, wenn weit stärker die gesetzlich Rentenversicherten für die Altersbezüge der Beamten aufkommen müssten.

Streit und Verwerfungen

Dass die Ergebnisse der Rentenkommission eher bescheiden ausfallen, deutete sich bereits in den letzten Wochen an. Mitte Februar berichteten Medien, dass sich die Mitglieder nicht auf eine gemeinsame Schlusserklärung haben einigen können - und hilflos zerstritten seien. Die Rentenkommission dementierte allerdings per Stellungnahme (der Versicherungsbote berichtete).

Anlass war, dass das Kommissionsmitglied Axel Börsch-Supan bei einer Renten-Tagung der Evangelischen Akademie in Tutzing die Arbeit der Kommission harsch kritisiert hatte. „Erwarten Sie nicht zu viel. Erwarten Sie besser gar nichts!“, sagte der Ökonom auf die Arbeit der Kommission angesprochen.

Der als wirtschaftsliberal geltende Direktor des Munich Center for the Economics of Aging (MEA) hatte sich unter anderem für eine Anhebung des Renteneintrittsalters über das 67. Lebensjahr hinaus ausgesprochen - und stieß auf Unverständnis. "Die rentenpolitischen Denkverbote engen den Diskussionsspielraum so ein, dass man sich nicht mehr bewegen kann", sagte Börsch-Supran in Tutzing. Tatsächlich will die Kommission laut "Spiegel" nun am bisherigen Rentenalter festhalten.