Die Beiträge zur gesetzlichen Rente sollen nach dem Jahr 2025 auf bis zu 24 Prozent des Bruttolohnes anwachsen dürfen. Das schlägt die Rentenkommission "Verlässlicher Generationenvertrag" der Bundesregierung vor. Darüber hinaus sollen verbindliche Haltelinien Korridore vorschreiben, innerhalb derer sich Rentenniveau und Rentenbeitrag bewegen dürfen.
Wie kann die Rente über das Jahr 2025 hinaus zukunftsfest gemacht werden? Für Reformvorschläge hat die Bundesregierung eine Rentenkommission eingesetzt. Diese soll an diesem Freitag ihren Abschlussbericht an Bundessozialminister Hubertus Heil übergeben, wie die Deutsche Presse-Agentur (dpa) berichtet.
Maximal 24 Prozent Rentenbeitrag bis Ende 2032
Ein Vorschlag laut dpa: Nach dem Jahr 2025 soll der Beitrag zur gesetzlichen Rente ansteigen dürfen, auf bis zu 24 Prozent. Genauer gesagt ist ein Korridor von 20 bis 24 Prozent für den Rentenbeitrag vorgesehen. “Die demografische Entwicklung wird zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung in der gesetzlichen Rentenversicherung führen”, begründet die Kommission diesen Schritt laut dem Bericht. Dabei verlange ein “dauerhaft verlässlicher Generationenvertrag” eine ausgewogene Beteiligung aller: Beitragszahler, Steuerzahler und Rentner.
Reformvorschlag zwei: Auch das Rentenniveau will die Rentenkommission nach 2025 in einem solchen Korridor verorten: von 44 bis 49 Prozent. Das Rentenniveau spiegelt das Verhältnis der Renten zu den aktuell gezahlten Löhnen wider. Hierfür wird angenommen, dass ein Arbeitnehmer 45 Jahre lang immer das Durchschnittseinkommen verdient hat und entsprechend in die Rentenkasse einzahlte. Seine daraus erzielte Rente wird nun ins Verhältnis zum aktuellen Durchschnittslohn der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (nach Abzug der Sozialbeiträge) gesetzt.
Orientierung an doppelten Haltelinien
Darüber hinaus empfiehlt die Kommission, sich auch künftig an den sogenannten doppelten Haltelinien zu orientieren: als einer verbindlichen Untergrenze für das Rentenniveau und eine Obergrenze für den Beitrag. Diese sollen für sieben Jahre festgeschrieben werden. Entsprechend sollen die jetzigen Korridore von Jahresanfang 2026 bis zum Jahresende 2032 gelten.
Eine solche doppelte Haltelinie hat die Bundesregierung auch aktuell festgeschrieben. Bis 2025 darf der Beitrag nicht über 20 Prozent vom Bruttolohn steigen und das Rentenniveau nicht unter 48 Prozent sinken. Aktuell liegt der Beitrag bei 18,6 Prozent des Bruttolohnes.
Vorschlag: Verbindliche Altersvorsorge per Opt-out-Verfahren
Auch zur zusätzlichen privaten und betrieblichen Altersvorsorge macht die Kommission Vorschläge. Hier sei zu prüfen, ob die Politik diese nicht verpflichtend vorschreiben sollen: Allerdings per Opt-out-Verfahren. Soll heißen, die Beschäftigten beteiligen sich automatisch daran, solange sie nicht explizit widersprechen. Anders als bisher sollen sich die Arbeitgeber hälftig an dieser Zusatzvorsorge beteiligen.
„Ergänzend zur Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung wird für die meisten Menschen in Deutschland auch in Zukunft zusätzliche Altersvorsorge erforderlich sein, um den bisherigen Lebensstandard im Ruhestand weiter halten zu können“, heißt es hierzu in dem Bericht. Die Kommission kritisiert, dass die Verbreitung der privaten und betrieblichen Vorsorge in den letzten Jahren stagniere.
"Rentenkommission steht mit leeren Händen da!"
Die bisherigen Stimmen zum Bericht zeigen: Die Arbeit der Rentenkommission stößt auf zurückhaltende bis enttäuschte Stimmen. "Insgesamt ist der Bericht für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weder Fluch noch Segen. Manches wurde erreicht, einige unsoziale Katastrophen konnten die Gewerkschaften abwenden", sagt Annelie Buntenbach, Vorständin des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Andere Stimmen sind weniger versöhnlich. „Aufgabe nicht erfüllt. Dieses knappe Fazit müsste die Rentenkommission heute bei der Vorstellung ihrer Ergebnisse ziehen, wenn sie ehrlich wäre“, erklärte Klaus Morgenstern, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA), einem Think Thank der Finanz- und Bankenbranche.
Morgenstern beklagt, dass die Kommission kaum Vorschläge unterbreitet hat, wie die Rente zukunftsfest gemacht werden könne. Stattdessen plädiere die Kommission lediglich für eine Fortsetzung der doppelten Haltelinie und nenne jeweils einen Korridor für Beitragssatz und Rentenniveau. Eine Festlegung über weitere Anpassungen beim Renteneintrittsalter sei auf 2026 vertagt worden. „Dafür hätte man nicht 22 Monate tagen müssen. Die Rentenkommission steht mit leeren Händen da“, so Morgenstern.