Die Vermittlerbranche fand Beistand bei der FDP, die stets den geplanten Provisionsdeckel attackierte. Denn mehr Licht ins Dunkel zur Höhe gezahlter Abschlussprovisionen bringt nun eine kleine Anfrage im Bundestag mit Datum vom 28.02.2020 (Drucksache 19/17445).
Die präsentierten Kennzahlen seien „zumeist aggregiert oder einfache Durchschnitte“, wie die Partei in ihrem Papier kritisiert. Korrekte Schlussfolgerungen zur Entwicklung der Abschlussprovisionen in der Leben-Branche allerdings seien nur durch einen „detaillierter Blick“ auf weitere Zahlen möglich. Aus diesem Grund fragte die Partei nach verschiedenen Kennzahlen– wie zum Beispiel die Abschlussprovisionen in Relation zum Vermittlertyp oder die Abschlussprovisionen in Relation zur Größe des Vermittlerunternehmens. Die Zahlen sollten für kapitalbildende Produkte angegeben werden: Demnach entfallen verfälschende Werte durch die Restschuldversicherung.
Und die Antwort der Bundesregierung bringt – als Drucksache 19/18046 – neue Details zutage, wiewohl wenige Kennzahlen erneut nicht befriedigen können: verdächtig ist bereits der Umfang des Dokumentes von nicht mal zwei Seiten. Immerhin aber wurde eine Tabelle abgebildet, die durchschnittliche Abschlussprovisionen (einschl. aufgeschobener Provisionszahlungen) bei kapitalbildenden Produkten in Relation zur Beitragssumme aufschlüsselt. Hierbei wird nun endlich auch unterschieden zwischen folgenden Vermittlertypen:
- A.1 Ausschließlichkeitsvermittler (Versicherungsvertreter i. S. d. § 59 Absatz 2VVG, die Produkte nur eines Lebensversicherers vermitteln),
- A.2 Mehrfachvermittler (Versicherungsvertreter i. S. des § 59 Absatz 2 VVG, die Produkte mehrerer Lebensversicherer vermitteln),
- A.3 Makler (Versicherungsmakler i. S. des § 59 Absatz 3 VVG) sowie
- A.4 angestellter vermittelnd tätiger Außendienst.
Die Angaben beziehen sich dabei auf die durchschnittlichen Abschlussprovisionen pro Lebensversicherer für das Neugeschäft des Jahres 2018. Demnach zahlten die Lebensversicherer in 2018 den Ausschließlichkeitsvertretern im Durchschnitt 3,16 Prozent und Maklern 3,47 Prozent an Abschlussprovision. Am meisten erhielten die Mehrfachvermittler mit durchschnittlich 4,46 Prozent der Beitragssumme. Naturgemäß gibt es zudem die geringsten Abschlussprovisionen für die Angestellten im Außendienst mit durchschnittlich 1,94 Prozent (siehe Tabelle).
Wichtig ist: Quantile stellen die Verteilung zwischen den Lebensversicherern und nicht zwischen den Vermittlern dar. Deutet man nun diese Quantile, dann zahlten 25 Prozent der Lebensversicherer eine durchschnittliche Provision von 3,92 Prozent oder mehr in 2018 (100 Prozent minus 75 Prozent). Zudem zahlten zehn Prozent eine durchschnittliche Provision von 4,73 Prozent oder mehr (100 Prozent minus 90 Prozent). Da sich die Daten auf kapitalbildende Produkte beziehen, kann nun zumindest für 2018 eine Aussage über die Höhe der durchschnittlichen Abschlussprovisionen unabhängig von der Restschuldversicherung getroffen werden.