Außer dieser Besonderheit muss weder der Student noch der Schüler irgendwie besonders geregelt werden. Denn jede Konkretisierung schränkt den Schutz der BUV ein. Sie ist ja gerade deswegen so mächtig, weil meine tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten im beruflichen Alltag versichert sind.
Wenn ich zum Beispiel von einem „regulärem Unterricht“ lese, ist das sicherlich für den Schüler konkreter. Der reguläre Unterricht kann aber weit von dem abweichen, was der Schüler zuletzt in gesunden Tagen getan hat. Denn regulär ist ein Unterricht auch dann, wenn ich zu Hause von einer ausgebildeten Lehrkraft unterrichtet werde.
Aber ich will es kurz machen. Die allermeisten Diskussionen über die Schüler- oder Studenten-Klauseln sind rein wissenschaftlich. In der Praxis muss ich darauf achten, dass es sich von Beginn an um eine echte Berufsunfähigkeits-Versicherung handelt und der Schutz sich nicht verschlechtern kann, falls ich den Eintritt ins Berufsleben nicht melde.
Für werdende Schreiner wäre wichtig, dass selbst bei Nachversicherungen der bei Abschluss bestehende Beruf als Rechnungsgrundlage benutzt wird.
Und bei Studenten ist es gut, wenn ab der zweiten Hälfte des Studiums in der konkreten Verweisung die Lebensstellung des regelmäßig erreichten Berufsbildes herangezogen würde.
Der Rest kann nicht so wichtig sein – zumindest nicht so wichtig wie alle anderen Klauseln, die für das gesamte zukünftige Leben des Kunden wichtig sind.