Lebensversicherer zeigen sich auch in Corona-Zeiten stabil

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Dass Lebensversicherer die Corona-Krise nach jetzigem Stand gut bewältigen, liegt wesentlich auch an den strengen gesetzlichen Vorgaben zur Zinsvorsorge, unter denen Lebensversicherer ihre Verpflichtungen absichern müssen. Denn damit Altgarantien weiterhin bedient werden können, führte der Gesetzgeber schon in 2011 – bei wesentlich milderen Niedrigzins-Belastungen – die sogenannte Zinszusatzreserve als obligatorischer Sicherheitspuffer für die Branche ein (der Versicherungsbote berichtete). Und der Puffer hilft natürlich auch in Krisen wie der Corona-Krise.

Laut Berechnungen von Assekurata flossen branchenweit bereits über 65 Milliarden Euro von 2011 bis 2018 ins Finanzpolster. Mit Wirkung zum Bilanzstichtag 2018 wurden zwar neue und entlastende Regeln zur Berechnung der Zinszusatzreserve eingeführt: Ein „Korridor“ wurde gespannt, in welchem eine maximale Abweichung zum Vorjahreswert angenommen wird. Solche Möglichkeiten, Abweichungen der Marktentwicklung auszugleichen, sind natürlich auch für die Krise relevant.

Trotz dieser entlastenden Regeln haben aber die Lebensversicherer von 2011 bis 2019 einen ZZR-Bestand von knapp 75 Milliarden Euro aufgebaut und so auch umfangreiche Zinsvorsorge betrieben – eine Tatsache, die sich auch in Zeiten wie der Corona-Krise mildernd auswirkt.

Noch immer eine Hauptaufgabe des Geschäfts: Reserven für Altgarantien

Mit der Finanzierung der Altgarantien bleibt die Finanzierung der Zinszusatzreserve aber auch eine hohe Herausforderung für die Bilanzen der Lebensversicherer: Ihre Erfolgslage ist wesentlich von der Zinszusatzreserve geprägt, wie die Experten ausführen. In 2019 lag der Referenzzins für die Zinszusatzreserve bei 1,92 Prozent. Und Bestände mit Garantiezins ab 2,25 Prozent aufwärts waren von der Zinszusatzreserve betroffen und mussten auf den Referenzzins von 1,92 Prozent nachreserviert werden.

Unter Berücksichtigung der ZZR waren die Bestände Ende 2019 mit durchschnittlich 1,77 Prozent statt nominell mit 2,73 Prozent zu verzinsen. Die ZZR wirkt sich also deutlich auf den Geschäftserfolg aus und hält Mittel auf der Passivseite. Rund 80 Prozent der Branchenverpflichtungen fließen in die Zusatzreserve. Die ZZR-Zuführung für das Geschäftsjahr 2019 lag bei 9,5 Milliarden Euro.

Break-Even-Nettoverzinsung: Trotz ZZR-Reform steigen Zinsverpflichtungen wieder

Ein wichtiger Wert der Zinszusatzreserve ist zudem die Break-Even-Nettoverzinsung. Bei der Break-Even-Nettoverzinsung handelt es sich um eine Kennzahl, die darstellt, wie viel Kapitalanlageergebnis ein Lebensversicherer zur Erfüllung seiner Zinsverpflichtungen überhaupt benötigt. Genau genommen stellt die Kennzahl laut Assekurata jenen „kritischen“ Nettozins dar, der „rechnerisch erwirtschaftet werden muss, um zu einen ausgeglichenen Rohüberschuss – das heißt einem Rohüberschuss von genau null – zu gelangen.“

Sobald ein Versicherer den kritischen Prozentwert unterschreitet, erwirtschaftet er nicht genug Kapital, um alle herausgegebenen Garantien zu decken. Vor der entlastenden ZZR-Reform lag, in 2017, die Break-Even-Nettoverzinsung bei 3,31 Prozent. Sie sank durch Einführung der „Korridormethode“ in 2018 auf 2,32 Prozent. Jedoch: Schrittweise stieg der Kennwert wieder. Für 2020 prognostizieren die Experten, dass die Break-Even-Nettoverzinsung bei 2,95 Prozent liegen wird.