Verbraucherschützer empfehlen Kinderinvaliditätsversicherung

Quelle: Greyerbaby/Pixabay

Der Bund der Versicherten (BdV) rät Eltern eine Kinderinvaliditätsversicherung für ihre Sprösslinge abzuschließen. Dieser Schutz soll der klassischen Unfallversicherung vorgezogen werden.

In einigen Bundesländern haben die Sommerferien bereits begonnen. Danach beginnt für viele Kinder und Eltern ein neuer Lebensabschnitt. Mit der Einschulung werden die Kinder unabhängiger und die Eltern fragen sich, wie sie ihrem Nachwuchs in der neuen Situation den größtmöglichen Schutz bieten können.

Die Verbraucherschützer vom Bund der Versicherten empfehlen hier, eine Kinderinvaliditätsversicherung in die Zuckertüte zu packen. Okay, das Kind wird sich wohl nicht über das ausgefallene Geschenk freuen. Eine Kinderinvaliditätsversicherung kann eine sinnvolle Police sein, denn weitaus häufiger als Unfälle sind Krankheiten die Ursache für schwere Behinderungen. Bei Kindern und Jugendlichen sind lediglich 0,45 Prozent aller schweren Behinderungen auf einen Unfall zurückzuführen.

Zudem wird eine Unfallversicherung in der Regel nur dann zahlen, wenn die Beeinträchtigung des Kindes tatsächlich aus einem Unfall resultiert. Hingegen ist mit einer Invaliditätsversicherung die Ursache für die Behinderung kein ausschlaggebender Punkt.

„Kinder sollten gegen die finanziellen Folgen einer Invalidität abgesichert werden“, sagt BdV-Pressesprecherin Bianca Boss. Sofern es möglich ist, eine Kinderinvaliditätsversicherung abzuschließen, sollten Eltern diese der Unfallversicherung vorziehen. Laut Stiftung Warentest kosten derartige Policen mit einer monatlichen Rente von 1.000 Euro zwischen 220 und 420 Euro jähr­lich. „Die Kinderinvaliditätsversicherung ist zwar deutlich teurer als eine Unfallversicherung, bietet aber auch ein deutlich höheres Absicherungsniveau“, sagt Boss.

Wenn der Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung nicht möglich ist, rät der BdV zu einer privaten Unfallversicherung. Hier sollte Grundsumme der Invaliditätsleistung bei mindestens 200.000 Euro liegen. Zudem sei die Vereinbarung einer Progression von 225 bis 350 Prozent sinnvoll, raten die Verbraucherschützer.

Interessant an diesem Tipp ist, dass der BdV vor neun Jahren noch anders argumentierte. Damals sollte die Absicherung der Invalidität als Ergänzung zu einer Unfallpolice in Betracht gezogen werden. Der Verbraucherverband monierte vor allem die große Undurchsichtigkeit der Verträge: Viele mögliche Gründe für die Invalidität eines Kindes würden von vornherein ausgeschlossen, hieß es anno 2011.