Die beste Schadenbilanz in der Vollkaskoversicherung erreicht der Bezirk Wesermarsch in Niedersachsen, in der Teilkaskoversicherung der bayerische Zulassungsbezirk Bamberg. Die schlechteste Schadenbilanz in der Vollkasko wurde in Garmisch-Partenkirchen ermittelt. In der Teilkaskoversicherung weist wie in den letzten Jahren der Landkreis Ostallgäu in Bayern die schwächsten Werte auf.
In den meisten deutschen Großstädten über 300.000 hat sich bei Haftpflicht, Voll- und Teilkasko wenig geändert. In den meisten Fällen geht es lediglich in einem Bereich um eine Regionalklasse nach oben oder nach unten. Nur für Autofahrer in München, Mannheim und Bochum gibt es größere Verschiebungen. So geht es beim Voll- und Teilkaskoschutz in der bayerischen Landeshauptstadt jeweils um eine Regionalklasse nach oben und wird damit teurer. Für die Authalter in Mannheim wird es in der Haftpflicht und in der Teilkasko günstiger. In Bochum wird es in der Haftpflicht teurer. Dafür dürfen sich die Autofahrer dort auf günstigere Teilkasko-Prämien freuen.
Regionalklassen spiegeln die Schadenbilanz der Regionen wider
Die Regionalklassen werden für die insgesamt 413 deutschen Zulassungsbezirke einmal im Jahr vom GDV herausgegeben und spiegeln die Schadenbilanz der Regionen wider. Entscheidend ist dabei nicht, wo ein Unfall passiert oder ein anderer Kasko-Schaden entstanden ist, sondern in welchem der Zulassungsbezirke der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz hat.
Die Schadenbilanzen der Zulassungsbezirke werden versicherungsmathematisch in einen Indexwert umgerechnet, der die jeweilige Regionalklasse bestimmt. Für die Haftpflicht gibt es 12, für die Vollkasko neun und für die Teilkasko 16 Klassen. Je besser die Schadenbilanz und damit die Einstufung in der Regionalklasse, desto günstiger wirkt es sich auf den Versicherungsbeitrag aus.
Allerdings sind die Regionalklassen nur ein Wert, der in die Berechnung der Kfz-Versicherung einfließt. Für die Versicherer selbst sind die Regionalklassen unverbindlich und können ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden – in der Regel ist dies der 1. Januar des folgenden Jahres. Auf der Webseite des GDV können Interessierte die jeweilige Regionalklasse ihres Bezirkes abfragen.