Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes für eine säulenübergreifende Rentenübersicht verabschiedet. Mit dem geplanten Portal sollen Verbraucher einen Überblick über ihre gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung erhalten.
Die Bundesregierung will eine säulenübergreifende Rentenübersicht aufbauen. Das haben Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Denn ein Problem vieler Bundesbürger ist bisher, dass sie mit ihrer Renteninformation nur Auskunft über die gesetzliche Rente erhalten. Eine Gesamtschau ist so kaum möglich. Auch aus welcher Quelle Geld sprudelt ist vielen Verbrauchern schleierhaft, weil jeder Rententräger die Sparer auf unterschiedliche Weise informiert.
Nun kommt endlich Bewegung in die Angelegenheit. Erst im Juli 2020 hatte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) einen Gesetzentwurf für die digitale Rentenübersicht in Stellung gebracht. Der Plan sieht vor, dass eine Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht geschaffen wird. Diese soll bei der DRV beheimatet sein und die Informationen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Alterssicherung bündeln. Anschließend sollen diese über ein Online-Portal für Verbraucher bereitgestellt werden.
In den ersten Monaten der Startphase zwischen Oktober und Dezember 2022 sollen die Anbieter von privaten und betrieblichen Renten die Informationen noch freiwillig liefern können. Ab 2023 sei das Portal bindend. Damit würde die Versicherungs- und Finanzbranche verpflichtet entsprechende Informationen jedem einzelnen Kunden zu liefern. Für den Bau der digitale Renteninformation und die Startphase werde der Bund 18,6 Millionen Euro bis 2023 bereitstellen. Die Kosten für den laufenden Betrieb von 2024 an sollen bei rund 4,5 Millionen Euro pro Jahr liegen.
Daraufhin hatten diverse Verbraucherschützer die Pläne der Bundesregierung grundlegend begrüßt. Gleichzeitig meldete beispielsweise der Dachverband der Verbraucherzentralen Bedenken an: Die Information könnte möglicherweise nicht unabhängig sein und Angst schüren, um der Versicherungs- und Finanzbranche als Verkaufsargument zu dienen.
Heute (26.08.2020) hat nun das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen beschlossen. "Wir wollen den Kenntnisstand der Bürgerinnen und Bürger über ihre eigene Altersvorsorge verbessern. Denn nur wer Bescheid weiß, kann gut vorsorgen. Mit der digitalen Rentenübersicht kann künftig jeder auf einen Blick sehen, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht. Die Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge werden dann einfach und auch für Laien nachvollziehbar auf einem Online-Portal abrufbar sein.", sagte Heil.
Neben der digitalen Rentenübersicht wurden zwei weitere Punkte im Gesetzentwurf verankert. So sollen die Selbstverwaltung gestärkt und die Sozialversicherungswahlen modernisiert werden. Überdies solle die medizinische Rehabilitation gestärkt werden. Hier solle die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in der gesetzlichen Rentenversicherung neu geregelt werden.