Intransparente Verträge, überhöhte Provisionen für Kreditinstitute und verbreitete Nutzung längst unwirksamer Klauseln: Diese drei Faktoren kennzeichneten den Markt Restschuldversicherungen, stellte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 2017 fest. Nun prüften die Aufseher, was sich seitdem verändert hat.
Der Wirecard-Skandal rückt die deutsche Finanzaufsicht in ein schlechtes Licht. Erfolgsmeldungen würden dem Image der BaFin durchaus gut tun. Doch die jüngste Erhebung zu Restschuldversicherungen taugt auch nicht dafür. Vor knapp drei Jahren untersuchte die BaFin den Markt für Restschuldversicherungen und zeigte sich von den Ergebnissen der Erhebung teilweise „überrascht“. In Einzelfällen zahlten Versicherer sogar mehr als 70 Prozent der Versicherungsprämie als Provision an Kreditinstitute. Und das war längst nicht der einzige Kritikpunkt, den die BaFin zu bemängeln hatte. Auch die Ausgestaltung vieler Restschuldversicherungen als Gruppenvertrag mißfiel den Aufsehern. Denn der Kunde ist gar nicht selbst Versicherungsnehmer, sondern die Bank, welche den Vertrag vermittelt hat. Mit weitreichenden Folgen: Denn dann greifen Beratungs- und Informationspflichten nicht mehr.
Restschuldversicherer: Provisionen 17x unverändert
Zumindest in diesem Punkt stellt die neue Untersuchung der BaFin nun Verbesserungen fest. Der neu geschaffene § 7d des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sei dafür im Wesentlichen verantwortlich, so die Aufseher. Doch damit sind die Positiv-Meldungen aus der neuen Untersuchung bereits ausgeschöpft. So zeigte die Erhebung weiterhin Defizite im Zusammenhang mit dem Widerruf von Restschuldversicherungen. Die Schreiben, mit denen Verbraucher Widerrufsbelehrung und Produktinformationsblatt erhalten, seien oft nicht verbraucherfreundlich gestaltet.
Noch schwerer wiegen allerdings die neuerlichen Untersuchungsergebnisse mit Blick auf die Provisionszahlungen. Zwar gaben zehn der 27 befragten Versicherer an, dass es im Grundsatz zu Reduzierungen der Provisionssätze gekommen ist. Doch nur vier Unternehmen reduzierten ihre Provisionen ohne Einschränkungen. Sechs Versicherer senkten nur bei wenigen Kooperationspartnern die Provisionen. Begründet wurde das mit der „unterschiedlichen Ausgestaltung Provisionssätze beim Vertrieb von Restschuldversicherungen je nach Kreditinstitut, Vertriebsweg und Produktgestaltung“. Von diesen sechs Versicherern gaben zwei an, Provisionssätze gesenkt, aber gleichzeitig die jährliche Gewinnbeteiligung erhöht zu haben. Zwei weitere Versicherer senkten den Provisionssatz für Online-Abschlüsse, erhöhten aber jenen für telefonische Abschlüsse. Bei 17 Versicherungsunternehmen blieb der Provisionssatz im Vergleich zur Erhebung von 2017 unverändert.
Das Fazit der Aufseher fällt ernüchternd aus: Die öffentliche Debatte über die Provisionshöhe bei Restschuldversicherungen hat nicht in nennenswertem Umfang zu Änderungen geführt.