Die Beiträge für Rechtsschutzversicherungen könnten um bis zu 5 Prozent steigen. Das geht aus der routinemäßigen Treuhänderprüfung zur Beitragsanpassungsklausel hervor, die Versicherungsbote vorliegt.
Jedes Jahr ermittelt ein vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beauftragter Treuhänder, ob die Beiträge zur Rechtsschutzversicherung angepasst werden sollten. Dafür wird geprüft, wie sich Schadenhäufigkeit und Durchschnitt der Schadenzahlungen im Vergleich zum Vorjahr geändert haben und welche Veränderungssätze angewandt werden können.
Die zuständige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH hat mit Schreiben vom 27.05.2020 ihre Ermittlungsergebnisse dem GDV mitgeteilt. Demnach können die Beiträge um bis zu fünf Prozent steigen (siehe Grafik „Veränderungssätze“).
Warum Rechtsschutz teurer wird
Welche Gründe für die Entscheidung des Treuhänders vorliegen, wollte der GDV allerdings nicht preisgeben. Gegenüber Versicherungsbote verwies der Verband darauf, dass er sich nicht zu Fragen der Beitragsentwicklung äußere. Ein möglicher Grund für die Beitragsanpassungen ist sicherlich der Diesel-Skandal. Bis Ende Mai 2020 beliefen sich die Kosten, die den Versicherern dadurch entstanden sind, auf rund 667 Millionen Euro. Auch Corona entpuppt sich bei Rechtsschutzversicherern als Kostentreiber. „Allein von Mitte März bis Anfang April – also in den ersten Wochen des Lockdown - verzeichneten die deutschen Rechtsschutzversicherer die Rekordzahl von über 35.000 telefonischen Beratungen pro Woche“, so Thomas Lämmrich, Leiter Rechtsschutzversicherung beim GDV. Vor allem bei Arbeits- und Vertragsrechtsschutz erwartete der Verband im Sommer diesen Jahres eine deutliche Zunahme an Rechtsschutzfällen und den damit verbundenen Kosten.
„Müssen“ die Versicherer anpassen?
Die Empfehlung des Treuhänders ist für die einzelnen Rechtsschutzversicherer allerdings nicht bindend. So stellt der Treuhänder für Verträge gemäß §§26 und 27 ARB ab 94 Anpassungsbedarf fest. Und zwar nur bis zur Höhe der vom Treuhänder genannten Prozentsätze. Die Unternehmen müssen der Empfehlung aber nicht folgen. Sie können die Beiträge also auch unverändert lassen.
Gegenüber dem VersicherungsJournal machten einige Rechtsschutzversicherer Angaben, ob sie ihre Beiträge anpassen oder nicht:
- Arag: wird der Empfehlung folgen; Wirksamkeit Anfang 2021
- Roland Rechtsschutz: wird Empfehlung folgen; BAP im Bestand ab Oktober 2020
- HUK-Coburg: Bestand und Neugeschäft 2021 „weitgehend stabil“; mitunter käme es gar zu Beitragssenkungen
- Continentale: Beiträge im Tarif „ConJure“ bleiben stabil
Die ÖRAG teilte dem Versicherungs Journal mit, dass sich die Treuhänder-Empfehlung nicht auf den zu Jahresbeginn neu eingeführten Tarif auswirke. Allianz und Ergo wollten aus kartellrechtlichen Gründen keine Angaben machen. Gegenüber Versicherungsbote erklärte die KS Auxilia, dass sie noch keine Informationen zu einer möglichen Anpassung in 2021 geben kann.